Bewirtschaftungskosten nennt man Betriebskosten, also Kosten für die laufenden Unterhaltungen einer Immobilie.
Bewirtschaftungskosten können wie folgt unterteilt werden:
a) Umlagefähige Betriebskosten, z. B. Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Entwässerung, Allgemeinstrom, Wasserverbrauch, Hausmeister, Hausreinigung, Versicherungen, Schornsteinfeger.
b) Nicht umlagefähige Betriebskosten, z.B. Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis.
Nicht umlagefähige Betriebskosten dürfen nicht mit dem Mieter abgerechnet werden.