Wohnungsbauförderung - die zuständigen Einrichtungen in den Bundesländern
Was ist die Wohnungsbauförderung?
Die Wohnungsbauförderung ist ein Instrument der Politik um die soziale Gerechtigkeit zu fördern. Einwohner eines Bundeslandes mit der Absicht ein Haus zu bauen, haben die Möglichkeit bei Ihrer Landesregierung einen zinsvergünstigten Baukredit, Zuschüsse oder Bürgschaften zu beantragen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit immobilienbezogene Altersvorsorgeprodute abzuschließen.
Ziel der Wohungsbauförderung ist es, den Einwohnern einer bestimmten Region einen Anreiz zu schaffen, in umweltbewusste Baumaßnahmen, wie zum Beispiel der Investition in ein verbessertes Energiesystem oder einer neuen Wärmeisolation zu investieren.
Wohnungsbauförderung – Die zuständigen Einrichtungen in den Bundesländern
- Baden-Württemberg: L-Bank Wohnungsbauförderung
- Brandenburg: ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- Bayern: Bayerisches Innenministerium
- Berlin: IBB Investitionsbank Berlin
- Bremen: Bremer Aufbaubank BAB
- Hamburg: WK Wohnungsbaukreditanstalt Hamburg
- Hessen: WI Bank Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderungsinstitut Mecklenburg Vorpommern
- Niedersachsen: NBank Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen: NRW.Bank Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz: Landesregierung
- Saarland: SIKB
- Sachsen: SAB Sächsische Aufbaubank
- Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Thüringen: Thüringer Aufbaubank