Nach ein paar Jahren läuft Ihre erste Baufinanzierung aus, nämlich dann, wenn die Sollzinsbindung endet. Viele Immobilienkäufer entscheiden sich für Zinsbindungen von 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit haben Sie die Immobilie aber vermutlich noch nicht abbezahlt, eine Anschlussfinanzierung muss her. Es gilt als sicher, dass die Bauzinsen im Laufe der nächsten Jahre weiter ansteigen werden. Die nächste Finanzierungsrunde kann also ins Geld gehen. Was Sie dann konkret erwartet, sind eine höhere Monatsrate und mehr Zinskosten. Das Baukindergeld kann bereits heute zur Zinssicherung eingesetzt werden. Das heißt, parallel zu Ihrer ersten Baufinanzierung können Sie das Baukindergeld in einen Bausparvertrag investieren, mit dessen Bausparsumme Sie die Restschuld dann später ganz oder teilweise ablösen.
Eine besonders lohnenswerte Variante: Viele Immobilienkäufer nutzen das Darlehen KfW 124 - Wohneigentumsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit einer Kreditsumme von bis zu 100.000 Euro für den Start ihrer Baufinanzierung. Doch auch dieser Kredit läuft nach spätestens zehn Jahren aus und hat dann noch eine Restschuld über, die weiterfinanziert werden muss. Wenn Sie parallel zu KfW 124 einen Bausparvertrag eröffnen und das Baukindergeld für ein Kind jährlich in diesen Bausparvertrag einzahlen, dann kommen Sie nach 10 Jahren auf eine Bausparsumme von etwa 33.000 Euro. Dieses Geld als Sondertilgung für den KfW 124. Mit der Bausparsumme lässt sich der KfW-124-Kredit also problemlos anschlussfinanzieren.
Der größte Vorteil daran, das Baukindergeld in einen Bausparvertrag zu investieren, lautet also: Sie sichern sich die heutigen Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung und senken auf diesem Weg das Zinsänderungsrisiko.
Die Bauzinsen sind niedrig, deshalb möchten viele zurzeit ein Eigenheim finanzieren. Doch nicht bei allen Immobilienkäufern ist genügend Erspartes für die Finanzierung vorhanden. Wer also eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital abgeschlossen hat, muss in der Regel neben der normalen Hauptfinanzierung auch noch einen Ratenkredit abbezahlen, mit dem er die Nebenkosten des Hauskaufs gestemmt hat.
Diesen Ratenkredit nennt man auch Eigenkapital-Ersatz-Darlehen. Bei diesem Eigenkapital-Ersatz-Darlehen tragen Sie eine verhältnismäßig hohe Monatsrate und höhere Zinsen. Es ist also sinnvoll, solche Zusatzkredite möglichst schnell wieder loszuwerden. Das Baukindergeld kann Ihnen dabei helfen. Lassen Sie es einfach als regelmäßige Sondertilgung in den Ratenkredit einfließen. Damit zahlen Sie den Kredit schneller ab, die Rate für diesen Kredit fällt eher weg, Sie sparen Zinskosten ein. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viel schneller Sie durch das Baukindergeld mit dem Ratenkredit fertig werden können:
Darlehenshöhe / Monatliche Rate | 20.000 €/ 206,33 € | 30.000 € / 309,50 € | 40.000 € / 412,63 € |
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1 Kind / 1.200 € p.a. | 6 Jahre und 4 Monate | 7 Jahre und 2 Monate | 7 Jahre und 7 Monate |
2 Kinder / 2.400 € p.a. | 4 Jahre und 5 Monat | 5 Jahre und 5 Monat | 6 Jahre und 4 Monate |
3 Kinder / 3.600 € p.a. | 3 Jahre und 5 Monat | 4 Jahre und 5 Monat | 5 Jahre und 5 Monate |
Wichtig bei dieser Variante: Prüfen Sie Ihren Kreditvertrag hinsichtlich seiner Sondertilgungskonditionen. Einige Banken gewähren ein kostenloses Sondertilgungsrecht von 5 Prozent pro Jahr. Bei anderen Banken sind Sondertilgungen zwar möglich, aber nicht kostenlos. Grundsätzlich gilt aber: Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung darf bei diesen Krediten maximal 1 Prozent des Sondertilgungsbetrags betragen. Bei 1.200 Euro Sondertilgung fallen also maximal 12 Euro Entschädigung an.
Und Sie können von dieser Variante doppelt profitieren: Indem Sie das Eigenkapital-Ersatz-Darlehen schneller abzahlen, werden Sie dessen Rate eher los, Ihre gesamte, monatliche Belastung sinkt. Es ist eine Überlegung wert, die Differenz in die Tilgung Ihrer Hauptfinanzierung zu stecken. Dann bleibt die monatliche Belastung zwar dieselbe, Sie tilgen Ihre große Baufinanzierung aber schneller und sparen auch hier noch mal Zinskosten ein.
Rund um das neue Baukindergeld entstehen bei Familien viele weitere, wichtige Fragen, die wir an dieser Stelle einmal sammeln und beantworten wollen.
Die Auszahlung des Baukindergeldes erfolgt jährlich, also nach und nach in Teilbeträgen. Das läuft folgendermaßen ab: Sie stellen den Antrag über das Zuschuss-Portal der KfW. Die KfW prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen. Falls Sie förderberechtigt sind, erhalten Sie über das Portal Bescheid, die KfW übermittelt Ihnen eine Auszahlungsbestätigung. Darin kündigt sie auch das erste Datum der Auszahlung an. Von nun an wird das Kindergeld immer jährlich am gleichen Tag ausbezahlt, weitere neun Jahre lang.
Wann Sie zum allerersten Mal Baukindergeld erhalten werden, lässt sich aktuell noch nicht sagen. Das hat folgenden Hintergrund: Den Antrag auf Baukindergeld können Sie ausschließlich über das Zuschuss-Portal der KfW stellen. Zum Antrag müssen Sie bestimmte Unterlagen bei der KfW einreichen, und das muss ebenfalls online geschehen. Ein Übersenden der Unterlagen per Post ist nicht vorgesehen. Die KfW konnte die Möglichkeit, Unterlagen hochzuladen, bisher aber technisch nicht zur Verfügung stellen. Auf der Website der KfW ist zu lesen, dass dies erst ab März 2019 möglich sein wird. Ohne Ohne vorliegende Unterlagen (beispielsweise Ihre Steuerbescheide) kann die KfW Ihren Antrag aber nicht prüfen, und wenn sie ihn nicht prüfen kann, kann auch noch keine Bestätigung ausgestellt und keine Auszahlung getätigt werden. Antragsteller müssen sich also noch ein wenig gedulden.
Beim Baukindergeld ist Kind nicht gleich Kind. Die Frage lautet: Welches Kind zählt? Familien bekommen nur für solche Kinder Baukindergeld, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
Wichtig: Oftmals war zu lesen, der Bezug des Baukindergelds endet, wenn auch das Kindergeld entfällt. Das stimmt nicht. Ist das Baukindergeld einmal bewilligt, wird es über zehn Jahre hinweg ausgezahlt, unabhängig davon, ob es noch Kindergeld für das Kind gibt. Ein ähnlicher Fall: Das Baukindergeld wird auch über die Volljährigkeit des Kindes hinaus gezahlt. Es zählt nur der Tag der Antragstellung, an diesem Tag muss das Kind noch minderjährig sein.
Ja. Sie müssen die Immobilie nach dem 01.01.2018 erworben haben. Somit wird das Baukindergeld rückwirkend für nach diesem Datum gekaufte Immobilien ausgezahlt.
Die Art der Immobilie spielt keine Rolle, ein Wohnungskauf ist mit dem Baukindergeld ebenso möglich wie ein Hauskauf, und auch dabei sind Ihnen keine Grenzen gesetzt: Ob es sich um eine Doppelhaushälfte, ein alleinstehendes Haus, ein Reihenhaus, einen Neubau oder eine bestehende Immobilie handelt, ist egal. Auch die die Größe des Wohnraums spielt keine Rolle. Folgendes ist aber wichtig:
Nein, das Baukindergeld lässt sich nicht als Eigenkapital nutzen. Der Grund: Eigenkapital bringen Sie immer zu Beginn als größere Summe in Ihre Finanzierung ein. Das Baukindergeld erhalten Sie aber nicht auf einmal, sondern jährlich. Somit ist es nicht möglich, das Baukindergeld am Anfang in Gänze als Eigenkapital zu nutzen.
Nein, am Zinssatz, den die Bank Ihnen gibt, wird das Baukindergeld wenig ändern. Es hätte nur dann Einfluss auf Ihren Bauzins, wenn es in Gänze ausgezahlt würde und als Eigenkapital eingebracht werden könnte. Das wird aber nicht der Fall sein, die Auszahlung wird jährlich geschehen. Allerdings erweitert das Baukindergeld Ihren finanziellen Spielraum. Bei einem Kind haben Sie 1.200 Euro jährlich mehr zur Verfügung, das werden Banken auch anerkennen und in Ihre Budgetplanung mit einrechnen. Letztlich kann sich dadurch der Kreditrahmen erhöhen, bei einem Kind und 1.200 Euro allerdings auch nur minimal.
Das Baukindergeld wird über zehn Jahre hinweg gezahlt. Dies ist auch die am häufigsten gewählte Länge für die erste Sollzinsbindung der Hauptfinanzierung. Das heißt: Baukindergeld und Baufinanzierung laufen dann gleichzeitig aus, und es bleibt eine Restschuld über, die weiterfinanziert werden will. Sie benötigen dann eine Anschlussfinanzierung, dabei können finanzielle Engpässe entstehen. Zum Einen, weil nun die Baukindergeldzahlung wegfällt, und zum Anderen durch das sogenannte Zinsänderungsrisiko. Da die Zinsen in den kommenden Jahren vermutlich steigen werden, wird es die Anschlussfinanzierung nur zu höheren Zinsen geben. Das steigert die Monatsrate. Durch den Wegfall des Baukindergeldes wird die Weiterfinanzierung unter Umständen schwierig. Dieses Risiko sollte von vorneherein mit eingeplant und zum Beispiel von einem Forward Darlehen oder parallel laufenden Bausparverträgen abgefedert werden.
Sie sind verpflichtet, die KfW über alle Änderungen, die sich auf Ihre Förderberechtigung auswirken, umgehend zu informieren. Wenn Sie die Immobilie nicht mehr selbst nutzen und vermieten wollen, wenn eines der Kinder aus Ihrem Haushalt auszieht, wenn Sie das Eigenheim verkaufen, müssen Sie die KfW also benachrichtigen.
Das Prinzip des Baukindergeldes erinnert viele an die Eigenheimzulage, die von 1996 bis 2005 gewährt wurde. Es gibt aber doch einige Unterschiede: Die Eigenheimzulage fiel geringer aus und wurde aber über einen kürzeren Zeitraum hinweg gezahlt. Acht Jahre lang bekam man einen jährlichen Zuschuss von bis zu 800 Euro pro Kind. Die Voraussetzungen für die Eigenheimzulage waren denen des Baukindergeldes ähnlich: Bezuschusst wurde, wer sein Eigenheim von mindestens 25 Quadratmetern selbst bewohnte, ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 70.000 Euro sowie den Bezug von Kindergeld für seine Kinder nachweisen konnte. Wer sich nach dem 31. Dezember 2015 zu einem Hauskauf entschieden hatte, bekam keine staatliche Förderung in Form der Eigenheimzulage mehr. Der Grund: Die Bundesregierung hatte ihr Subventionsziel längst erreicht, sodass sie den Steuerzahler nicht länger belasten wollte.
Ihr zu versteuerndes Einkommen finden Sie als Angabe in Ihrem Steuerbescheid. Der Steuerbescheid geht Ihnen etwa fünf Wochen nach der Steuererklärung zu. Das zu versteuernde Einkommen ist weder mit dem Brutto- noch mit dem Nettoeinkommen identisch. Es leitet sich aus dem Bruttoeinkommen ab. Um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, werden aber zum Bruttoeinkommen alle weiteren Einkünfte hinzugerechnet. Das können beispielsweise Mieteinnahmen oder Unterhaltszahlungen sein. Davon werden dann bestimmte Freibeträge, zum Beispiel für Kinder, abgezogen. Das Ergebnis aus dieser Rechnung bildet das Einkommen, das Sie zu versteuern haben.
Richtig gelesen: Beim Baukindergeld stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie die Immobilie bereits Ihr Eigentum nennen und eingezogen sind. Sie benötigen für den Antrag nämlich die Meldebestätigung vom zuständigen Einwohneramt, und die erhalten Sie erst nach dem Einzug.
Die KfW stellt für alle Zuschüsse, die sie bietet, ein eigenes Zuschuss-Portal bereit. Auch das Baukindergeld ist hierüber erhältlich. Sie müssen sich, falls noch nicht geschehen, registrieren und haben anschließend die Möglichkeit, Ihren Antrag direkt online abzusenden. Dabei geben Sie unter anderem auch Ihr Bankkonto an, auf welches das Baukindergeld künftig überwiesen werden soll.
Achtung: Unbedingt die Antragsfristen einhalten! Die hängen von Ihrem Einzugsdatum ab:
Seit 18.09.2018: Sie ziehen erst jetzt ins neue Eigenheim? Dann muss der Antrag spätestens 6 Monate nach dem Einzugsdatum bei der KfW vorliegen. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Meldebescheinigung.
Im Zuge der Online-Beantragung über das Zuschuss-Portal müssen Sie noch Ihre Identität unter Beweis stellen. Das geschieht mithilfe des sogenannten PostIdent- oder VideoIdent-Verfahrens. Über das genaue Verfahren werden Sie im Log-In-Bereich des Portals informiert.
Die KfW benötigt verschiedene Unterlagen von Ihnen, um Ihre Förderberechtigung zu überprüfen.
Die Unterlagen lassen sich dann im Zuschuss-Portal hochladen.
Nachdem die KfW Ihre Unterlagen geprüft hat, erhalten Sie über das Zuschuss-Portal Bescheid, ob Sie förderberechtigt sind oder nicht. Falls ja, teilt die KfW Ihnen außerdem das Auszahlungsdatum der ersten Teilzahlung mit. Anschließend erhalten Sie weitere neun Jahre lang denselben Betrag jährlich auf Ihr Konto.
Haftungsausschluss: Die Informationen rund um das Baukindergeld basieren auf sorgfältiger Recherche. Dennoch können wir Fehler in diesem Beitrag nicht ausschließen und übernehmen daher auch keine Haftung. Für rechtssichere Auskünfte zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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