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KfW-Darlehen nach dem Wohneigentumsprogramm bei Dr. Klein  

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Johanna Ahlinger, Kundenservice
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KfW - Wohneigentumsprogramm
Sie haben sich entschieden, Ihren Traum von den eigenen vier Wänden wahr zu machen? Und wollen bei Ihrer Finanzierung Zinsen sparen? Das KfW-Wohneigentumsprogramm fördert alle, die Wohneigentum selbst nutzen und dient zur langfristigen Finanzierung durch zinsgünstige Darlehen.


Unser Tipp Baufinanzierung: Das Forward-Darlehen

2,83 Prozent! So niedrig waren die Zinsen für eine Baufinanzierung lange nicht mehr. Anschlussfinanzierer profitieren davon besonders – auch wenn sie erst in ein paar Jahren einen Kredit brauchen. Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich jetzt die günstigen Zinsen von heute bis zu fünf Jahre im Voraus sichern. 

    


KfW-Wohneigentumsprogramm

Einen Antrag auf Förderung können alle Privatpersonen stellen, die Wohneigentum erwerben und selbst nutzen wollen. Beim Hausbau können sowohl die eigentlichen Baukosten und Baunebenkosten als auch die Kosten des Grundstücks und der Außenanlagen gefördert werden. Für den Wohnungs- und Hauskauf werden neben dem Kaufpreis die Nebenkosten und eventuelle Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten mitfinanziert. Die Zinsen der geförderten KfW-Darlehen sind dabei niedriger als bei einem „normalen“ Darlehen, so dass Sie diese Möglichkeit zur Finanzierung auch für sich prüfen sollten.
  

Modalitäten:

  • Bis zu 30 % der Gesamtkosten – maximal jedoch 100.000 €.
  • Bei einer Kreditlaufzeit von maximal 35 Jahren können mindestens 1 und höchstens 5 Jahre anfangs tilgungsfrei vereinbart werden.
  • Eine zusätzliche Nutzung anderer Förderprogramme ist möglich.
  • Der Zins wird für 5, 10 oder 15 Jahre festgeschrieben werden. Bei Ablauf der Zinsfrist bekommen Sie von Ihrer Bank, bei der Sie das Darlehen abschließen, eine neues Angebot für Ihre Anschlussfinanzierung. Die aktuellen Zinssätze erfahren Sie bei unseren Beratern oder bei der KfW.
  • KfW-Darlehen müssen durch das Grundpfandrecht besichert werden. Meist geschieht dies nachrangig.
        

Die Tilgung des KfW-Darlehens erfolgt vierteljährlich. Ein vorzeitige Tilgung ist dabei nur im Einzelfall in Absprache mit der KfW-Bank möglich. Wie auch bei anderen Krediten ist dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

Bei der KfW-Bank können keine Kreditanträge gestellt werden, Finanzdienstleister wie Dr. Klein fungieren als Vermittler.

Bei der Beantragung des KfW-Darlehens stehen Ihnen die Dr. Klein-Finanzierungsexperten gern zur Seite.                 

Zur Finanzierungsanfrage

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie bei der KfW-Förderbank.


  

 

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne telefonisch weiter!
Rufen Sie uns an unter 0800 - 88 33 88 0 (kostenlos).

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