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Sollte ich mögliche Renovierungen bei der Anschlussfinanzierung einplanen?

Wenn rund um das Ende Ihrer Zinsbindung Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten anstehen, dann ist das sogar einer der besten Zeitpunkte, diese einzuplanen. In den meisten Fällen können Sie im Zuge einer Umschuldung Ihr Baudarlehen nämlich wieder bis zur Grundschuld auffüllen.

Anschlussfinanzierung: Restschuld für Modernisierung aufstocken

Nehmen wir an, Sie haben vor zehn Jahren ein Haus gekauft. Nun endet Ihre Sollzinsbindung und Sie wollen sich um Ihre Anschlussfinanzierung kümmern. Ihr altes Haus könnte aber eigentlich so langsam ein paar gravierende Modernisierungsmaßnahmen vertragen: die Außenfassade muss neu verputzt werden, oder Sie wollen vielleicht den Dachboden ausbauen. Derartige wertsteigernde oder werterhaltende Maßnahmen können Sie durchaus bei Ihrer Anschlussfinanzierung einplanen.

Ihre Restschuld – also der Betrag, den Sie der Bank nach Ablauf der Zinsbindung noch schulden – wird hierbei um den Betrag, den der Umbau kosten soll, aufgestockt. Die Maximalhöhe dieses Betrages sollte die Höhe der Grundschuld dabei nicht überschreiten. Haben Sie beispielsweise vor zehn Jahren 200.000 Euro für Ihre Baufinanzierung aufgenommen und beträgt Ihre Restschuld nun 120.000 Euro, dürfen Sie für die Renovierung zur Anschlussfinanzierung maximal 80.000 Euro einplanen.

KfW-Darlehen beantragen

Sie haben aber auch die Möglichkeit, Modernisierungsmaßnahmen über ein gesondertes Darlehen wie beispielsweise ein KfW-Darlehen zu finanzieren. Diese bekommen Sie in der Regel unabhängig von Ihrer eigentlichen Baufinanzierung, sofern Sie die Voraussetzungen für eine der zinsgünstigen Förderungen erfüllen.

Aufstockung muss zweckgebunden sein

Damit Sie von den günstigen Zinsen einer Baufinanzierung profitieren, muss der Verwendungszweck des aufgestockten Darlehens an die Immobilie gekoppelt sein. Das bedeutet, Sie können nicht ohne weiteres die aufgestockten 80.000 Euro aus unserem Beispiel für ein neues Auto und eine tolle Reise einplanen.

Das Geld muss in Ihre Immobilie investiert werden. Wenn Sie bereits konkrete Pläne für umfassende Renovierungsarbeiten haben, bringen Sie Pläne oder Kostenvoranschläge gleich mit zum Gespräch mit der Bank. So hat es das Kreditinstitut leichter, Ihren erhöhten Finanzierungsbedarf bei der Anschlussfinanzierung einzuplanen.

Folgen des aufgestockten Darlehen bei der Anschlussfinanzierung

Wenn Sie bei der Anschlussfinanzierung eine Renovierung einplanen und Ihr Darlehen erhöhen, sollten Sie wissen, welche finanziellen Folgen das für Sie hat. Zunächst einmal erhöhen sich dadurch Ihre Schulden. Das bedeutet wiederum, Sie zahlen Ihre Baufinanzierung länger zurück und damit zahlen Sie in Summe auch deutlich mehr Zinsen an die Bank. Ebenso werden bei einer Umschuldung häufig wieder Notar- und Grundbuchkosten fällig. Diese Kosten orientieren sich an der Restschuld Ihrer Baufinanzierung. Erhöhen Sie diese durch die Aufstockung für die Renovierung, erhöhen sich auch die Kosten für Grundbuch und Notar.

Unsere Spezialisten für Baufinanzierung helfen Ihnen gern dabei, Ihre Renovierungsarbeiten bei der Anschlussfinanzierung mit einzuplanen und zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf, die Sie hierfür haben.

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