Laut § 833 BGB gilt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“.
In unserem Ratgeberartikel finden Sie eine ausführliche Übersicht zu den Leistungen der Tierhalterhaftpflicht. Diese Versicherung schützt Sie vor möglichen finanziellen Folgen eines durch ein Haustier entstandenen Schadens.