Für jede Eigentumswohnung wird ein spezielles Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) angelegt. In diesem werden der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Sondereigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer eingeschrieben.