Finanzlexikon
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- Restschuldversicherung
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- Risikoversicherung
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- Rückkaufswert
- Rücklastschrift
- Rücknahmepreis
- Rücktritt
- Rücktrittsrecht
- Rückversicherung
- Rückzahlung
Restschuldversicherung
Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich um eine zusätzliche Absicherung. Der Kreditnehmer hat die Möglichkeit, sein Darlehen über unterschiedliche Tarife zum Beispiel gegen Ableben, Unfall oder Krankheit abzusichern. Die Versicherungsgesellschaft begleicht normalerweise im Todesfall die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens, bzw. leistet ergänzende Dienstleistungen wie Unfall- oder Krankenversicherung.
Die Restschuldversicherung ist eine Form der Risikoversicherung und dient der Absicherung von Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge gleichen sich der abzusichernden Hypotheken- oder Kredithöhe an. Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers wird durch die Versicherungsleistung der restliche Kredit getilgt.