Restschuldversicherung
Alle Details im Überblick
Um sich einen Wunsch zu erfüllen, nehmen Sie einen Kredit auf. Solange Sie gesund sind, können Sie die vereinbarten Rückzahlungsraten für den Kredit problemlos aufbringen. Doch was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig werden oder im schlimmsten Fall ein Todesfall eintritt?
Die Restschuldversicherung zahlt, wenn Sie aufgrund genannter Gründe nicht mehr zahlen können. Eine Restschuldversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den Folgen eines finanziellen Engpasses. Für nur wenige Cent pro Tag können Sie sich und Ihre Familie absichern. Die Versicherungsprämie wird einfach über den Kredit mitfinanziert.
- Absicherung gegen Todesfall
Die Restschuldversicherung zahlt Ihren versicherten Kreditbetrag, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit ums Leben kommen. - Absicherung gegen Todesfall und Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie krank und somit arbeitsunfähig werden, übernimmt eine Krankentagegeldversicherung Ihre Kreditrückzahlung. Wenn Sie in Folge der Krankheit oder eines Unfall sterben, zahlt die Versicherung Ihren versicherten Kreditbetrag. - Absicherung gegen Todesfall oder bei Pflegebedarf
Die Restschuldversicherung zahlt Ihren versicherten Kreditbetrag, wenn Sie pflegebedürftig werden oder durch Unfall bzw. Krankheit ums Leben kommen. - Absicherung gegen Todesfall, Arbeitsunfähigkeit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit
Zusätzlich zu Punkt 2 übernimmt die Versicherung Ihre Zahlungen auch, wenn Sie unverschuldet arbeitslos werden.
Unsere Empfehlung:
Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist durchaus sinnvoll, denn länger andauernde Erkrankungen können schließlich jeden treffen. Insbesondere in Haushalten mit einem Alleinverdiener wird damit das Risiko hoher finanzieller Belastungen minimiert. Wer um seinen Arbeitsplatz fürchtet, sollte auf jeden Fall beim Abschluss einer Restschuldversicherung darauf achten, dass diese auch in einem solchen Fall die Zahlung der Raten übernimmt.
