Finanzlexikon
- 3-D Secure
- Dachfonds
- Damnum
- Darlehen
- Darlehensanspruch
- Darlehensantrag
- Darlehensbedingungen
- Darlehensbetrag
- Darlehensbewilligung
- Darlehensgeber
- Darlehensgesamtbetrag
- Darlehenslaufzeit
- Darlehensnehmer
- Darlehensnennbetrag
- Darlehensnominalbetrag
- Darlehensphase
- Darlehensurkunde
- Darlehensvertrag
- Darlehenszins
- Darlehenszusage
- Darlehn
- Darleiher
- Dauerauftrag
- Dauerüberweisung
- Dax
- Debitkarte (Pay Now Karte)
- Deckungshypothek
- Deckungskapital
- Deckungsprinzip
- Delta
- Demographisch
- Depotbank
- Descriptor
- Dienstleistungsfreiheit
- Dingliche Sicherheiten
- Dingliche Zinsen
- Direktes Geschäft
- Direktgutschrift
- Direktversicherer
- Direktversicherung
- Direktvertrieb
- Disagio
- Disagiorückerstattung
- Discount
- Dispo
- Dispositionskredit
- Dividende
- Dividendenfonds
- Drei-Säulen-System
- Drittkäuferbenennungsrecht
- Dynamische Lebensversicherung
Darlehensvertrag
Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme zu abgesprochenen Konditionen (Darlehen).
Zwei Verfahren sind in der Praxis für das Zustandekommen des Vertrages zu differenzieren. Entweder kommt das Darlehen durch einen Darlehensantrag sowohl die Zusage (Bewilligung) der Bank oder durch ein Finanzierungsangebot der Bank und Annahme von dem Kunden zustande.
Im Darlehensvertrag (Beleihungsvertrag, Darlehensurkunde) werden unter anderem die Darlehenshöhe, der Zinssatz, der Verwendungszweck, der anfängliche effektive Jahreszins, der Auszahlungskurs, die Dauer der Zinsfestschreibung, die Nebenkosten wie zum Beispiel Bearbeitungsgebühren und Bereitstellungszinsen, die Tilgungsvereinbarungen, die Art der Besicherung (Sicherheiten) und auch die Einbeziehung der Allgemeinen Darlehensbedingungen festgelegt.