Finanzlexikon
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- Änderungsrisiko
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Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung in Abt. II des Grundbuch, welche den Anspruch des Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zu seiner endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer sichert. Belastungen sowie Verfügungen über das Grundstück, die zeitlich nach der Auflassungsvormerkung durchgeführt werden, sind ohne Zustimmung des Auflassungsberechtigten (= Grundstückskäufer) nicht wirksam.