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Die Erwerbsminderungsrente

Was die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht

Was die Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht

Die Erwerbsminderungsrente gehört zur gesetzlichen Sozialversicherung. Diese staatliche Absicherung tritt ein, wenn sie aufgrund einer Invalidität den Verlust Ihres Arbeitserwerbseinkommens tragen müssen.

Die Leistungen sind vor allem für all jene eingeschränkt, die nach dem 01.01.1961 geboren sind. Sofern Sie noch drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten Sie nur die halbe Erwerbsminderungsrente.

Dabei wird keine Rücksicht auf den erlernten Beruf genommen. Sie gelten zum Beispiel als Akademiker auch dann noch als arbeitsfähig, wenn Sie sechs Stunden täglich als Nachtwächter arbeiten können. Erst wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag einer geregelten Arbeit nachgehen können, wird Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Berufsanfänger können sich gar nicht auf die Erwerbsminderungsrente verlassen. Denn auf die Erwerbsminderungsrente haben Arbeitsnehmer nur Anspruch, wenn diese mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben.

Zusätzlich privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Die Erwerbsminderungsrente als Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung reicht daher nicht ansatzweise aus, Ihre Basisversorgung sicherzustellen, wenn Sie arbeitsunfähig werden.  Sichern Sie daher mit der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung Ihr wichtigstes Kapital: Ihre Arbeitskraft. Sorgen Sie damit für eine umfassende Basisversorgung, wenn Sie nicht mehr für sich selbst sorgen können. Das ist vor allem auch für junge Familien wichtig, in denen nur ein Elternteil berufstätig ist: Sie kann die Existenz sichern, wenn der Ernährer arbeitsunfähig wird.

Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine private Unfallversicherung kann eine gute Alternative sein, wenn es Ihnen nicht möglich ist, eine Erwerbsminderungsrente in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

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