Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
Alle Details im Überblick
Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung normalerweise mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende der Einzahlungsperiode (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) oder zum Jahresende kündigen.
Wir raten von einer Kündigung jedoch in der Regel ab, auch wenn Sie zum Beispiel zeitweise Ihre monatlichen Raten nicht bedienen können. Wenn Sie sich in einem solchen Fall später erneut für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, werden aufgrund des höheren Eintrittalters höhere Beiträge fällig. Zudem ist dann auch eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich; im ungünstigsten Fall kann die Versicherungsgesellschaft Ihre Aufnahme ablehnen, wenn sich in der Zwischenzeit Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat.
Eine Beitragsfreistellung kann eine sinnvolle Übergangslösung sein, bevor Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig kündigen. Klären Sie jedoch vorher, ob bei der Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen wird. Das tun die Versicherungsgesellschaften üblicherweise, wenn Sie Ihren Vertrag zu gleichen Konditionen wie zuvor aufnehmen möchten.
