Besteuerung von Fonds
Beachten Sie die steuerlichen Grundlagen
Bei der Besteuerung von Einnahmen, die Sie durch Fonds erzielen, wird zwischen Dividenden und Zinsen sowie den Veräußerungsgewinnen unterschieden.
Dividenden und Zinsen
Dividenden und Zinsen müssen Sie als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ versteuern, sobald die Summe der Kapitaleinkünfte Ihren Sparerfreibetrag übersteigt. Er beträgt 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete. Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag eingerichtet haben oder Ihre Kapitaleinnahmen den Sparerfreibetrag übersteigen, leitet das jeweilige Kreditinstitut die Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt weiter. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 50.000 Euro, erhalten Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung einen Teil der bereits vereinnahmten Kapitalertragsteuer zurück. Der Ertragsanteil aus Zinsen und Dividenden ist bei Aktienfonds in der Regel sehr niedrig, bei Rentenfonds sehr hoch.