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Fragen an Dr. Klein

Antworten zur Gesetzlichen Krankenversicherung

Unsere Experten beantworten Ihre Fragen zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung, dem festen Bestandteil unseres Gesundheitssystems.


Sollten Sie auf unseren Seite noch eine Antwort vermissen, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular "Fragen an Dr. Klein".


Weitere interessante Informationen und Artikel finden Sie in unserem Ratgeber Gesetzliche Krankenversicherung und in unserem Ratgeber Krankenversicherung.

Was sind die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung?
Wozu gibt es einen Gesundheitsfonds?
Was ist der Einheitsbeitrag?
Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig?
Kann ich meine gesetzliche Krankenversicherung kündigen und wechseln?

Wer ist in GKV kostenlos familienversichert?

Toni Mehringer, Wuppertal
Experte bei Dr. Klein Timo Reimert,
Dr. Klein

Timo Reimert, Experte für Versicherung: Sie können in der Familienversicherung den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner sowie Ihre Kinder kostenlos mitversichern.


Um familienversichert zu werden, müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:

  • Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner

Das Familienmitglied, das Sie mitversichern möchten, verfügt über gar kein oder über ein geringes Gesamteinkommen. In 2009 hat der Gesetzgeber als Untergrenze 360 Euro im Monat definiert – das entspricht einer geringfügig entlohnten Tätigkeit, auch Minijob genannt.

  • Kinder allgemein

Grundsätzlich gilt: Kinder sowie Stiefkinder, Enkelkinder und Pflegekinder sind gleichgestellt. Ihre Kinder können grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert werden. Diese Grenze kann bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres ausgedehnt werden, wenn Ihr Kind nicht erwerbstätig ist.

  • Kinder in der Ausbildung oder im sozialen Jahr

Wenn sich Ihre Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, bleiben sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert. Eine Unterbrechung für den Wehr- oder Ersatzdienst wird von den Krankenkassen voll angerechnet.

  • Kinder mit Behinderungen

Es besteht keine Altersgrenze, sofern Ihre Kinder nach Maßgabe des neunten Sozialgesetzbuches behindert sind und sich selbst nicht versorgen können. Diese Regelung gilt allerdings nur dann, wenn die Behinderung zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem Ihr Kind familienversichert war.

Was sind die Aufgaben der Krankenkasse und wie werden sie per Gesetz geregelt?
Welche unterschiedlichen Krankenkassen gibt es in Deutschland?