Kündigung der Unfallversicherung
Tipps und Modalitäten zur Kündigung Ihrer Unfallversicherung
Die Modalitäten zur Kündigung Ihrer Unfallversicherung sind in Ihrem Vertrag geregelt. Die wichtigsten Details:
Die meisten Unfallversicherungen können Sie drei Monate vor Vertragsablauf kündigen. Sie können Ihre Unfallversicherung auch dann kündigen, wenn der Versicherer im Falle eines Unfalles Schadensleistungen erbracht hat. In diesem Fall genießen Sie ein „außerordentliches Kündigungsrecht“, das heißt Sie können entweder fristlos oder aber zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Ihre Kündigung muss spätestens einen Monat, nachdem die Leistungen erbracht wurden, bei Ihrem Versicherer vorliegen.
Unser Tipp: Ihr Versicherer hat auch bei einer fristlosen Kündigung Anspruch auf Zahlung der vollen Jahresprämie. Daher empfehlen wir Ihnen, erst zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Es besteht außerdem ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Sie gegen den Versicherer Klage auf Zahlung einer Leistung erheben.
