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Fragen an Dr. Klein

Antworten zur Rechtsschutzversicherung

Unsere Experten beantworten Ihre Fragen zum Thema Rechtsschutz, die Versicherung für Ihr gutes Recht.


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Weitere interessante Informationen und Artikel finden Sie in unserem Ratgeber Rechtsschutz und in unserem Ratgeber Sachversicherung.

Welchen Versicherungsschutz genieße ich beim Rechtsschutz?
Was für Kosten übernimmt der Rechtsschutz?
Welche Rechtsangelegenheiten deckt der Rechtsschutz nicht ab?
Wer gilt im Rechtsschutz als versicherte Person?

Sind im Rechtsschutz mein Partner und Kind mitversichert?

Jana Manowski, Eisenach
Experte bei Dr. Klein Nicole Brun,
Dr. Klein

Nicole Brun, Expertin für Versicherung: Ja, im Rechtsschutz sind Ihr Ehepartner und Ihre Kinder automatisch mitversichert. Auch nicht eheliche Partner können Sie in Ihrem Vertrag beitragsfrei absichern. Dies gilt allerdings nur für den Familien- und nicht für den Singeltarif.

Ihre Kinder sind mitversichert, so lange sie minderjährig oder volljährig, aber noch in der Ausbildung und ledig sind. Wir empfehlen Ihnen, Ihrem Versicherer alle Änderungen, wie die Geburt eines Kindes, unverzüglich zu melden.

Was muss ich beim Rechtsschutz beachten, wenn ich mit meinem Lebenspartner zusammenziehe?
Welche Arten von Verkehrsrechtsschutz gibt es?
Ich arbeite im Bereich öffentlicher Dienst und suche eine Rechtsschutzversicherung. Gibt es Vergünstigungen?
Kann ich mir beim Rechtsschutz meinen Anwalt selbst aussuchen?
Ich bin rechtschutzversichert. Besteht auch bei einem Urlaub im Ausland Versicherungsschutz?
Kann ich Rechtsschutz auch mit einem Wohnsitz im Ausland beanspruchen?“
Wann ist der Versicherungsbeginn für meine Rechtsschutzversicherung?
Was bedeutet Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung?
Wozu brauche ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Ich habe eine Versicherung für Rechtsschutz. Wie soll ich mich bei einem Schaden verhalten?
Wann kann ich meiner Rechtsschutzversicherung eine Kündigung aussprechen?