Wohnungsbauförderung 2026: Die Programme der Bundesländer
- Wohnungsbauförderungen sind vom Staat finanzierte, finanzielle Unterstützungen.
- Sie können für den Erwerb, den Neubau oder eine Modernisierung eingesetzt werden.
- Wohnungsbauförderungen werden entweder durch einzelne Bundsländer oder deutschlandweit ausgeschüttet.
Was ist eine Wohnungsbauförderung?
Wohnungsbauförderungen, oder auch Wohnbauförderungen, sind aus Steuermitteln finanzierte Geldbeträge, die Hausbesitzer oder die, die es werden wollen, bei ihrem Vorhaben unterstützen. Bei den Vorhaben kann es sich unter anderem um den Erwerb, Neubau oder die Modernisierung von Immobilien handeln. Die Wohnungsbauförderungen werden häufig als zinsgünstige Darlehen oder einmalige Zuschüsse vergeben, nachdem die Bauherren die Förderung beantragt haben. Es gibt Wohnungsbauförderungen für Kommunen oder Bauunternehmen, aber auch für private Bauherren.
Es gibt sowohl regionale Wohnungsbauförderungen, die von den einzelnen Bundesländern ausgeschüttet werden, als auch deutschlandweite Förderungen. Die wohl bekannteste Institution für Wohnungsbauförderungen ist die deutschlandweit agierende KfW. Die KfW-Förderung unterstützt Eigenheimbesitzer und Bauherren mit zahlreichen Programmen und Zuschüssen.
KfW-Förderung: So wird dein Hauskauf noch günstiger
Welche Voraussetzungen gibt es für die Wohnungsbauförderung?
Je nachdem, welche Wohnungsbauförderung Sie beantragen wollen, müssen Sie bestimmte und ganz unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. So erhalten Sie Familienförderungen beispielsweise nur, wenn auch kindergeldberechtigte Kinder in Ihrem Haushalt leben. Sehr häufig sind die Förderungen auch an eine bestimmte Einkommensgrenze gekoppelt. Auch eine bestimmte Höhe an Eigenkapital oder der Bezug eines anderen Darlehens können Voraussetzung für eine regionale Förderung sein. So gibt es in einigen Bundesländern Wohnungsbauförderungen, die Sie nur erhalten, wenn Sie parallel ein bestimmtes KfW-Darlehen beziehen.
Regionale Förderungen können, wie der Name vermuten lässt, zudem nur innerhalb einer bestimmten Region oder eines Bundeslandes vergeben und beantragt werden. Das hat den Grund, dass die Fördermittel aus regionalen Steuern stammen und dem Bundesland wieder zugutekommen sollen. Beantragen Sie eine Wohnungsbauförderung beispielsweise im Bundesland Hessen, so erhalten Sie diese nur, wenn die Mittel auch in Hessen investiert werden. Sie können also mit hessischen Fördermitteln kein Haus an der Nordseeküste bauen.
Regionale Wohnungsbauförderung in den Bundesländern 2026
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die Wohnungsbauförderungen der einzelnen Bundesländer geben. Hierzu haben wir eine Auswahl an Förderprogrammen zusammengetragen, die für private Bauherren bestimmt sind. Einen Überblick über alle überregionale Förderungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Ratgeber Förderungen für Hausbau und Wohnungskauf.
In diese Ratgeber sind die einzelnen regionalen Förderprogramme kompakt umrissen und verdeutlichen, was und wer gefördert wird und welche Konditionen für das Förderprogramm gelten. Die Informationen sind ein Überblick und keine vollständige Förderungsbeschreibung. Die vollständigen Informationen haben wir in den jeweiligen Förderungsübersichten für Sie verlinkt. Trotz unserer hohen Sorgfaltsstandards gelten immer die Angaben und Konditionen der verlinkten Landesbanken und Förderer.
- Kauf oder Bau einer Immobilie zur Selbstnutzung
- alleinstehend oder kinderloses Paar mit Kinderwunsch oder bereits Kinder in Haushalt vorhanden
- Sie sind jünger als 45 Jahre
- Eigenkapital beträgt mindestens 15 % der Gesamtkosten
- Neubau entspricht mindestens den Bedingungen des Neubaustandards Plus
- Höhe des Förderdarlehens: 239.500 bis 431.000 € plus 17.000 € für jedes weitere Kind
- Sollzinsbindung: 15 Jahre
- 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
- Tilgungszuschuss ab dem 3. Kind i. H. v. 6.500 €
- Bau und Erwerb von neuen, selbstgenutzten und bereits bestehenden Immobilien
- Ausbau nicht genutzter Flächen, Erweiterung, Umwandlung von Räumen, die bisher nicht zu Wohnzwecken dienten
- mindestens ein minderjähriges, im Haushalt lebendes Kind oder erwarteter Nachwuchs, der innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung geboren wird
- Eigenkapital von mindestens 15 % der Gesamtkosten
- Einkommensgrenzen sind zu beachten
- Förderung für eine 4-köpfige Familie: bis zu 412.500 € zinsverbilligtes Darlehen
- Zinsbindung: 15 Jahre
- Tilgungssatz: 2,25 %
- tilgungsfreie Anlaufzeit: 2 Jahre
- Neubau eines Eigenheims
- Kauf einer Immobilie mit und ohne anschließender Sanierung
- Energetische Sanierung von Wohngebäuden
- Installation einer PV-Anlage
- Höhe des zinsverbilligten Darlehens: 5.000-200.000 € je Wohneinheit
- Laufzeit: 10-35 Jahre
- Sollzinsbindung: 10 Jahre
- Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
- Es gelten Einkommensgrenzen
- max. ⅔ der förderfähigen Gesamtkosten, mind. 15.000 €
- Zinsbindung: 10 oder 15 Jahre
- Zinssatz: ab 2,65 % (Stand: Februar 2026)
- Tilgung: 2 %
- Einsatz von erneuerbaren Energien
- Wärmedämmung
- neue Fenster
- neue Heizungstechnik
- barrierefreie oder barrierereduzierende Umbaumaßnahmen
- Erweiterung bestehenden Wohnraums
- Maßnahmen für den Lärmschutz
- Behebung von Kellerwasserschäden
- Darlehen mit bis zu 100.000 € pro Wohneinheit
- Darlehenslaufzeit: variabel
- tilgungsfreies Anlaufjahr: 1
- Zinsbindungsfrist: variabel
- Zinssatz: tagesaktuell
- Heizungstausch und Sanierungsberatung
- nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung
- Umfinanzierung von Baudarlehen
- Neubau eines Energieeffizienzhauses
- Umnutzung und Sanierung von Mietwohnraum zu Effizienzhausstandard
- Tilgungszuschuss: 5 % der von der KfW zugesagten Darlehenssumme abzüglich des KfW-Tilgungszuschusses
- Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung
- Erwerb eines bestehenden Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung verbunden mit Modernisierung/Instandsetzung (Kosten ≥ 500 €/m²)
- Ausbau, Umbau oder Erweiterung eines bestehenden Gebäudes zur Schaffung von Wohnraum
- Schaffung einer zweiten Wohnung im Zusammenhang mit der Hauptwohnung
- Eigenleistung von bis zu 15 %
- Einkommensgrenzen
- Grundförderung: bis zu 230.000 € zinsfreies Darlehen bei 0 % Zins für die Dauer der Förderung
- Zuschuss: 30.000 € zur Grundförderung
- Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie mit Modernisierung: bis zu 20.000 € zusätzliches zinsfreies Darlehen möglich
- Zusätzliche Zuschüsse oder zinsfreie Darlehen z. B. für Kinder oder bei Schwerbehinderung
- Tilgung: 3 %
- Sie dürfen nicht über Wohneigentum verfügen
- Kaufpreis oder Gesamtherstellungskosten bei Neubau beträgt max. 360.000 €
- Kaufpreis für Bestandsimmobilien: max. 260.000 €
- Neubau: Effizienzhausstandard 55
- Bestandsimmobilie: mindestens Energieeffizienzklasse D
- Abschluss des Kaufvertrags nach Antragsstellung
- einmaligen Zuschuss: 15.000 €
- Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohneigentum
- Förderung von Kosten für Grundstück, Kaufpreis und Baunebenkosten, Außenanlagen, Erwerbsnebenkosten
- Eigenkapital: mindestens 10-20 % der Gesamtkosten
- Einkommensgrenzen sind zu beachten
- Darlehenshöhe: max. 700.000 €
- Zinsbindung: 15 Jahre
- Zinssatz: 2 %
- Tilgung: 2 %
- Bau und Ersterwerb von selbstgenutzten Wohneigentum
- Baunebenkosten, Kosten für Außenanlagen, Erwerbsnebenkosten
- Einkommensgrenze: 2-Personen-Haushalt 100.000 € plus 20.000 € je Kind unter 18 Jahre
- Antrag vor Vorhabenbeginn stellen
- Darlehenssumme: max. 150.000 €
- Zinsbindung: 15 Jahre
- Zinssatz: 2 %
- Erwerb einer Bestandsimmobilie der Energieklasse D oder schlechter
- Immobilie muss auf mindestens Energieklasse C energetisch saniert werden
- Einkommensgrenze für einen 2-Personen-Haushalt: max. 100.000 € + 20.000 € je weiterem Kind <18 Jahren
- Antrag vor Vorhabenbeginn stellen
- Darlehenshöhe: max. 180.000 €
- Zinsbindung: 15 Jahre
- Zinssatz: 2 %
- Bau und Kauf von selbstgenutzten Wohneigentum
- 10 % der Kosten als Eigenkapital einbringen
- Bau- oder Kaufvorhaben noch nicht vor Bewilligung beginnen (Grundstück darf schon im Besitz sein.)
- Einkommensgrenze (2-Personenhaushalt): 51.405 €/Jahr plus 924 €/Jahr für jedes weitere Kind
- Kosten betragen nicht mehr als 800.000 €
- Darlehenshöhe richtet sich nach Bodenpreisen, max. 200.000 €
- Gebäude mit Effizienzhausstandard 40 erhalten weitere 20.000 € Darlehen
- Sollzinssatz: 0,6 %
- Zinsbindung 20 Jahre
- Tilgungssatz: 3 %
- tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 Jahr
- Bearbeitungsentgelt: einmalig 1 % der Darlehenssumme
- mind. 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital einbringen
- Kaufvertrag darf nicht vor der Förderzusage geschlossen sein
- bestimmte Einkommensgrenzen
- Kosten betragen nicht mehr als 800.000 €
- Darlehenshöhe: max. 200.000 €
- Sollzins: 0,6 %
- Zinsbindung: 20 Jahre
- Tilgungssatz: 3 %
- Tilgungsfreijahr: 1
- tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 Jahr
- Bearbeitungsentgelt: einmalig 1 % der Darlehenssumme
- Umbaumaßnahmen müssen den Bedürfnissen der behinderten Person entsprechen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Bewegungsfreiheit
- Herrichten von Sanitäranlagen
- Errichten von Rampen
- Gestaltung von Treppen
- Einbau von Aufzügen
- Förderungsfähig sind Kosten bis zu 30.000 €
- Badumbau: max. 5.500 €
- Küchenumbau: max. 5.500 €
- Liftmaßnahmen: max. 6.500 €
- alle anderen Maßnahmen: max. 3.000 €
- Bau, Um- oder Anbau von neuem Mietwohnraum
- Wohnfläche begrenzt und abhängig von der im Haushalt lebenden Personen
- Miete darf nach Fertigstellung max. 6,80 €/² betragen
- Darlehenshöhe: max. 75 % der Ausgaben, max. 3.570 €/m² Wohnfläche
- Tilgungssatz: ab 2 %
- Zinssatz: 0 %
- Tilgungszuschuss: max. 35 % des Förderbetrags
- bauliche Maßnahmen zur einfachen Herrichtung einer leerstehenden Wohnung in Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen
- Zuschuss: 5.000 €/Wohneinheit
- Bearbeitungsentgelt: 1,5 % des Zuschussbetrages
- Kauf oder Bau von selbstgenutzten Wohneigentum
- Modernisierungsmaßnahmen, energetisch oder altersgerecht
- Bau oder Umbaumaßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben
- Einkommensgrenzen gelten
- Zuschuss für im Haushalt lebende Kinder und Menschen mit Behinderung
- Darlehen von bis zu 100.000 € plus 7.500 € für jeden Menschen mit Behinderung und für jedes Kind
- zusätzlich je 3.000 € Zuschuss für jeden Menschen mit Behinderung und für jedes Kind
- Zinssatz: 0 % (in den ersten 15 Jahren, danach marktüblich)
- Tilgungssatz: 2 %
- jährlicher Verwaltungskostenbetrag: 0,5 % vom Darlehensrestschuldbetrag
- Neubau erreicht den Effizienzhausstandard 40
- Änderungen, Umbau oder Neubau von Mietwohnungen
- Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben
- es entstehen mindestens 3 Wohneinheiten
- Zuschuss: bis zu 25 % der notwendigen Kosten, max. 45.000 €/Wohneinheit
- 5.000 € extra für jede barrierefreie Wohnung
- Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohneigentum
- gefördert werden Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen
- Grunddarlehen zwischen 59.000 € und 184.000 €, Zusatzdarlehen zwischen 17.000 € und 30.000 €
- Zinssatz: ab 0,5 % (Stand: 02/2026)
- Tilgungssatz: 1% (Bau, Ersterwerb) oder 2 % (Bestandsimmobilie)
- Zinsbindung: 30 Jahre (Einkommensgruppe A), 5 Jahre (Einkommensgruppe B)
- Tilgungszuschuss: 10 % des Grunddarlehens, 50 % des Zusatzdarlehens
- Sondertilgung: nach 5 Jahren kostenfrei möglich
- Verwaltungskosten: ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn 0,5 % vom Restschuldbetrag
- Eigenkapital: 7,5 % der Gesamtkosten
- barrierefreies Wohnen
- energieeffiziente Baumaßnahmen
- Gebrauchswert der Wohnung erhöhen
- Schaffung neuen Wohnraums
- Wohnverhältnisse verbessern
- Einkommensgrenzen gelten
- Instandhaltungskosten werden mitfinanziert, Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen
- Darlehen: bis zu 220.000 €
- Zinsbindung: 30 Jahre
- Zinssatz: 0 % für 5 Jahre, danach 0,5 % für weitere 25 Jahre (Stand: 02/2026)
- Tilgungssatz: 2 %
- Tilgungszuschuss: bis zu 50 % möglich, an Einkommensgrenzen geknüpft
- Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohneigentum
- Ausbau, Modernisierung oder Umbau von Wohneigentum
- Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung in Wohnprojekten
- Neubau nach Abriss
- Grunddarlehen in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten + ein oder mehrere Zusatzdarlehen in Höhe von jeweils 5 %
- Darlehenshöhe: bis zu 190.000 €
- Zinssatz: ab 3 % (Stand: 02/2026)
- Tilgungssatz: 1% oder 2 %
- Zinsbindung: 20 oder 30 Jahre
- Tilgungszuschuss: bis zu 10 % des Darlehens
- barrierefreies Wohnen
- energieeffiziente Baumaßnahmen
- Gebrauchswert der Wohnung erhöhen
- Wohnverhältnisse verbessern
- Einkommensgrenzen gelten
- Instandhaltungskosten werden mitfinanziert, Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen
- Darlehen: max. 100.000 € (4 Personenhaushalt + 5.000 € für jede weitere Person)
- Zinsbindung: über 20 Jahre
- Zinssatz: unter 3 % (Stand: 2/2026)
- Tilgungssatz: 1,8 %
- Tilgungszuschuss: bis zu 25 % möglich, an Einkommensgrenzen geknüpft
- Wohnfläche <180 m²
- Wohnfläche 4-Personen-Haushalt: 95 m²
- energetische Modernisierung
- Verbesserung der Wohnqualität (z. B. Balkon)
- Schallschutz
- Feuchtigkeitsschutz
- Errichtung sanitärer Anlagen
- 10-15 % Eigenleistung
- Es gelten Einkommensgrenzen.
- Zinssatz: 1 %
- Tilgungsfreie Anlaufjahre: 3
- Zinsbindung: max. 30 Jahre
- Darlehenshöhe: 2.000 €/m² (Neubau und Ersterwerb), 1.800 €/m² (Änderung, Erweiterung), 200.000 €/Wohneinheit (Modernisierung)
- Tilgunsgzuschuss: max. 20 %
- Es entstehen keine Kosten.
- Bereits bestehende Sicherheiten werden genutzt.
- Planungssicherheit für die nächsten Jahre
- keine weiteren Unterlagen notwendig
- Zinsbindung: bis zu 15 Jahre
- Tilgungssatz: ab 1 %
- Unterstützung für Familien beim Erwerb von Wohneigentum, ggf. mit Sanierung
- Umbau von Nichtwohnraum zu Wohnraum
- mind. ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebend
- Gesamtkosten max. 550.000 € bei bis zu 4 Personen + 50.000 € je weitere Person
- 10 % Eigenmittel
- Gebäude muss mindestens Energieeffizienzklasse E besitzen
- Selbstnutzung mind. 25 Jahre
- Darlehenshöhe: max. 80.000 €
- Laufzeit: 25 Jahre
- Tilgungssatz: 4,35 %
- Sollzins: zwischen 0,1-3,15 % (Stand: 02/2026)
- Bau oder Erwerb einer neuen Immobilie
- Erwerb bestehender Immobilien zum Erstbezug
- Erwerb bestehender Immobilien, die nach dem Kauf modernisiert werden
- Erwerb einer Bestandsimmobilie
- 10 % Eigenleistung
- Es gelten Einkommensgrenzen.
- Baugrundstücke werden nicht finanziert.
- maximale Darlehenshöhe: 175.000 €
- Zinssatz: 0,9 % oder 1,7 %
- Zinsbindung: 10 oder 20 Jahre
- 0 % Eigenleistung1
- Bau und Erwerb von selbst genutzten Wohneigentum (Neubau und Bestand nebst Modernisierungsmaßnahmen)
- Baugrundstücke werden nicht gefördert
- Eigenanteil: mind. 10 %
- 40 % der Gesamtkosten müssen zudem über Bankdarlehen finanziert werden.
- Darlehenssumme: 20.000 bis 100.000 €
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Tilgungsfreie Anlaufahre: 1 Jahr
- Zinssatz: ab 4 %
- Laufzeit: bis zu 30 Jahre
- Neubau oder Kauf von Immobilien in Schleswig-Holstein
- Eigenbeteiligung von 7,5 % der Gesamtkosten erforderlich, diese kann in Form von Eigenkapital oder Eigenleistungen erfolgen
- Barlehensbetrag: 15.000-200.000 €
- Eigenleistung: 7,5 % der Gesamtkosten
- Zinsbindung: 10 oder 15 Jahre
- Tilgungssatz: 1 oder 2 %
- Neubau/ Ersterwerb von Wohneigentum
- Erwerb von Bestandsimmobilien
- Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum
- Haushalte mit Kindern und/ oder schwerbehinderten Menschen
- Einkommensgrenzen zwischen 21.500 € und 35.7000 € + 7.200 € für jedes weitere Kind
- Eigenleistung (z. B. Bausparguthaben, bezahltes Grundstück, Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie)
- gesetzliche energetische Standards für Neubau
- Kostengrenze Bestandsimmobilie: 2.500 €/m²
- Höhe des Darlehens: 100.000 €
- Zusatzdarlehen sind möglich
- Sollzins: 0 %
- Verwaltungsgebühr: 0,5 % jährlich
- Sollzinsbindung: 20 Jahre
1. Programm „Finanzierung Familienzuwachs"
In Baden-Württemberg ist die staatliche L-Bank Anlaufstelle in Sachen Wohnungsbauförderung. Sie konzentriert sich in diesem Bereich auf die Vergabe von günstigen Finanzierungen, so auch beim Förderprogramm „Finanzierung Familienzuwachs“.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe und Zinssätze
Weitere Informationen zur Wohnungsbauförderung „Finanzierung Familienzuwachs“ erhalten Sie hier.
2. Programm „Eigentumsförderung Z 15-Darlehen“
Die regionale Wohnungsbauförderung „Z 15-Darlehen“ besteht, aus einem zinsgünstigen Darlehen, das von der staatlichen L-Bank in Baden-Württemberg vergeben wird. Es richtet sich an alle Familien, die ein Eigenheim erwerben möchten. Auch hier gibt es langfristig angelegte Förderdarlehen zu günstigen Zinsen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe und Zinssätze
Die Darlehenshöhe der Förderung „Z 15“ ist abhängig von der Familiengröße.
Zudem gibt es eine Ergänzungsförderung pro Kind in Form eines einmaligen Zuschusses. Weitere Zuschüsse für beispielsweise ein Energiesparhaus oder den Neubaustandard Plus sind möglich. Die genauen Bedingungen für diese Ergänzungsförderung gibt es hier.
3. Programm „Kombi-Darlehen Wohnen“
Erhalten Sie bereits Fördergelder, wie beispielsweise die KfW-Förderung 261 “Wohngebäude-Kredit” oder “Wohnen mit Kind” von der L-Bank, ist dieses Förderprogramm der L-Bank möglich.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe und Zinssätze
Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
1. „Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm“
Der Freistaat Bayern vergibt über das bayerische Wohnungsbauprogramm zinsgünstige Darlehen an Privatpersonen. Die Wohnungsbauförderung wird über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt („BayernLabo“) abgewickelt.
Förderfähige Maßnahmen
Darlehenshöhe und Zinssätze
Nähere Informationen zum bayerischen Wohnungsbauprogramm gibt es in dieser PDF-Datei.
1. „Wohnraum modernisieren"
Die Wohnungsbauförderung „Wohnraum modernisieren“ der Investitionsbank Berlin (IBB) richtet sich sowohl an private als auch an kommunale oder unternehmerische Eigentümer, die ihre Immobilien modernisieren oder sanieren wollen. Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen.
Förderfähige Maßnahmen
Darlehenshöhe und Konditionen
Liegt die Darlehenshöhe unter 50.000 €, wird bei Selbstnutzung der Immobilie auf eine Eintragung der Grundschuld verzichtet. Weitere Informationen zu dieser Wohnungsbauförderung erhalten Sie unter diesem Link.
Das Land Berlin hat noch kleinere Wohnungsbauförderungen für Privathaushalte im Portfolio, darunter auch spezifische für Genossenschaftseigentümer. Eine Übersicht über alle Förderprogramme in Berlin finden Sie unter diesem Link. Sie erhalten unter anderem Förderung für:
1. Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Die Wohnungsbauförderung „Energieeffizienzer Wohnungsbau“ des Landes Brandenburg richtet sich an private Investoren, Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften. Sie dient der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten. Die Wohnungsbauförderung ist eine Ergänzung der KfW-Förderung für Wohngebäude.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Zuschusshöhe und Konditionen
Der Tilgungszuschuss wird Ihnen nach Ablauf der gewählten Zinsbindung gutgeschrieben, sodass die Restschuld reduziert wird.
Weitere Infos zum Förderprogramm finden Sie hier!
2. Wohneigentum-Erwerb, Neubau und Ausbau
Das Land Brandenburg fördert über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum beim Neubau, Erwerb und Ausbau von Wohnraum mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen:
Darlehenshöhe und Zinssatz:
Weitere Informationen zur Föderung erhalten Sie hier.
1. Eigenheimzuschuss
Die freie Stadt Bremen fördert mit dem Eigenheimzuschuss den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum durch Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind. Sie kommen ebenfalls für diese Wohnungsbauförderung infrage, wenn Sie ein Kind erwarten. Das Kind muss bei Antragstellung noch nicht geboren worden sein.
Bedingungen
Zuschusshöhe
Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Eigenheimzuschuss der Bremer Aufbau-Bank.
1. Eigenheimförderung für große Familien
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Familien beim Bau und Kauf von selbstgenutzten Immobilien mit einem zinsverbilligten Darlehen. Gefördert werden Familien mit 3 oder mehr Kindern sowie Haushalte, bei denen eine Schwerbehinderung von mindestens 80 % vorliegt.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe und Zinssätze
Hier lesen Sie mehr über das Förderprogamm der IBF Hamburg.
2. Eigenheimdarlehen Neubau
An alle Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, richtet sich dieses Darlehen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, die Zinsbelastung der gesamten Finanzierung zu reduzieren.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe und Zinssätze
Hier erhalten Sie Informationen zum Eigenheimdarlehen.
3. Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie
Die IFB Hamburg fördert mit dem Programm „Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie“ den Erwerb von selbstgenutzten Bestandsimmobilien.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe & andere Konditionen
Erfahren Sie mehr über das Programm „Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie“.
1. Hessen-Darlehen Neubau
Das Land Hessen unterstützt mit dem "Hessen-Darlehen Neubau" zukünftige Bauherren, die sich eine Immobilie ohne finanzielle Hilfe nicht leisten können. Finanzielle Unterstützung gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser, aber auch für Eigentumswohnungen, die selbst genutzt werden.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe und Zinssätze
Weitere Informationen erhalten Sie bei der WIBank.
2. Hessen-Darlehen Bestandserwerb
Die Förderung zum Bestandserwerb fördert den Kauf einer Bestandsimmobilie mit bis zu 2 Wohnungen inkl. Modernisierungsmaßnahmen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe & weitere Konditionen
Weitere Informationen erhalten Sie bei der WIBank.
3. Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutzten Wohneigentum
Mit diesem Programm fördert das Land Hessen den Umbau von Immobilien, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, einen eigenen Haushalt zu führen und unabhängig leben zu können. Dabei soll der Wohnraum auch barrierefrei erreichbar sein. Einen Antrag können der Eigentümer selbst oder die Angehörigen einreichen, die den Wohnraum nutzen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe & Zinssätze
Weitere Informationen erhalten Sie bei der WIBank.
1. Wohnungsbau Sozial
Für die Schaffung von neuen Mietwohnungsraum stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Förderung zur Verfügung.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe & Konditionen
Mehr Details zu der Förderung finden Sie hier.
2. Sonderprogramm Instandsetzung von Wohnraum
Der Schwerpunkt dieser regionalen Wohnungsbauförderung für Mecklenburg-Vorpommern liegt auf die Instandsetzung von leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen. Hierfür bietet das Land Mecklenburg-Vorpommern Bauwilligen einen Zuschuss an.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Zuschusshöhe
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat auf der Webseite des Landesförderinstituts einen Förderfinder eingerichtet. Hier geht’s zu den Details zum genannten Förderprogramm.
1. Eigentumsförderung
Für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer selbstgenutzten Immobilie erhalten Sie eine Wohnungsbauförderung in Form eines Darlehens.
förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe & Konditionen
Mehr Informationen zum Förderprogramm "Eigentumsförderung" erhalten Sie bei der NBank des Landes Niedersachsen.
2. Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau in Mehrfamilienhäusern
Bei dieser Förderung erhalten Sie ein zinsloses Darlehen für den Neubau von Gebäuden zu Mietwohnungen. Voraussetzung: Das Gebäude besteht aus mindestens 3 Wohneinheiten.
förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe & Konditionen
Mehr Informationen zum Förderprogramm "Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau" erhalten Sie bei der NBank des Landes Niedersachsen.
1. Förderung von selbstgenutzten Wohnraum
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Bau oder Kauf von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Die NRW Bank gewährt Ihnen dafür ein zinsgünstiges Darlehen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe und Zinssätze
Weitere Details und Informationen entnehmen Sie diesem Link.
2. Eigentumsförderung - Modernisierung
Die Förderung kann für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden beantragt werden.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe und Zinssätze
Infos dazu stellt das Land NRW auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Das Land Rheinland-Pfalz bietet eine Reihe von Landesförderungen an. Eine Übersicht finden Sie hier! Ausgewählte Programme stellen wir Ihnen nachfolgend vor.
1. Förderung von selbstgenutzten Wohnraum
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Bau oder Kauf von Wohneigentum zur Selbstnutzung. Die ISB gewährt Ihnen dafür ein zinsgünstiges Darlehen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe & Zinssätze
Weitere Details und Informationen entnehmen Sie diesem Link.
2. Eigentumsförderung - Modernisierung
Die Förderung kann für alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden beantragt werden.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe und Zinssätze
Infos dazu stellt das Land Rheinland-Pfalz auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Saarländische Wohnraumförderung Eigentumsförderung
Mit dieser Wohnungsbauförderung richtet sich das Saarland an Familien oder Personen, die sich eine eigene Immobilie leisten wollen. Ihnen gewährt das Land einen zinsgünstigen Kredit. Der Wohnraum muss selbstgenutzt werden.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe & Zinssätze
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite der Saarländischen Investitionsbank.
Die Förderprogramme des Landes Sachsen sind sehr vielfältig. Wir erläutern Ihnen eine Auswahl von 2 Wohnungsbauförderungen der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Einen Überblick über alle Förderungen für Privatpersonen erhalten Sie hier.
1. Zinsanpassungsprogramm für selbstgenutzte Immobilien
Das Zinsanpassungsprogramm ist eine Anschlussfinanzierung, mit der Sie Ihre aktuelle Finanzierung nach Auslaufen der Zinsbindung weiterführen können.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe und Konditionen
Weitere Informationen zum Zinsanpassungsprogramm des Landes Sachsen erhalten Sie unter diesem Link.
2. Familienwohnen
Das Förderprogramm “Familienwohnen” bietet Familien einen zinsgünstigen Kredit für den Bau oder Erwerb einer Immobilie. Sie soll einkommensreduzierten Familien Eigentum ermöglichen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe und Konditionen
Weitere Informationen und Details zum Förderungsergänzungsdarlehen des Freistaates Sachsen finden Sie hier.
1. Programm „IB-Förderdarlehen Wohneigentumsrichtlinien“
Die Wohnungsbauförderung liegt in Sachsen-Anhalt in den Händen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Sie wendet sich mit ihren Förderprogrammen an Privatpersonen und bietet dazu verschiedene Förderwege an. Ihr Schwerpunkt liegt auf Förderdarlehen für Neubauten, bestehende Immobilien und selbstgenutztem Wohneigentum. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Haus oder eine Eigentumswohnung angeschafft werden soll.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhen und Zinssätze
Nähere Informationen zum „IB-Förderdarlehen“ gibt es hier .
2. Programm „IB-Wohneigentumsprogramm“
Das „IB-Wohneigentumsprogramm“ ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt erhältlich. Es hilft Privatpersonen bei der Anschaffung selbstgenutzter Immobilien durch ein zinsgünstiges Darlehen.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe und Zinssätze
Nähere Informationen zum „IB-Wohneigentumsprogramm“ der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gibt es hier.
1. Darlehen IB.SH Immo Eigentum
Mit der Wohnungsbauförderung „IB.SH Immo Eigentum“ kann die eigene Baufinanzierung beim Kauf oder Bau einer Immobilie ergänzt werden. Zusätzlich ist auch die Kombination mit anderen Fördermitteln der Investitionsbank Schleswig-Holstein sowie der KfW möglich - Ausnahmen sind hier lediglich die Programme IB.SH Immo Effizienzhaus und das KfW-Wohneigentumsprogramm (124).
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe und Zinssätze
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Wohnungsbauförderung „IB.SH Immo Eigentum“. Außerdem bietet die Investitionsbank Schleswig-Holstein weitere Darlehen für den Kauf, Bau oder die Modernisierung von selbst genutzten Immobilien an.
2. Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen
Haushalte mit Kindern und/oder schwerbehinderten Menschen können als Wohnungsbauförderung ein Darlehen für den Bau oder Kauf von selbst genutzten Wohneigentum in Anspruch nehmen. Diese Bauförderung kann auch für den Ausbau und die Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum genutzt werden.
Förderfähige Maßnahmen & Bedingungen
Darlehenshöhe und Zinsen
Hier erfahren Sie mehr zum Förderprogramm Soziale Wohnungsbauförderung für Eigentumsmaßnahmen.
Was sind die Ziele der Wohnungsbauförderung?
Mit Wohnungsbauförderungen wollen der Bund und die Länder energieeffiziente Baumaßnahmen vorantreiben oder barrierefreies, altersgerechtes Wohnen fördern. Auch bestimmte Zielgruppen, wie Familien, sollen explizit mit Wohnungsbauförderungen unterstützt werden. Die fördernden Städte, Kommunen und Orte möchten dadurch ihr Stadtgebiet oder die ländliche Umgebung zu attraktiven Wohnorten machen. Fördern sie beispielsweise den Neubau, können dadurch familienfreundliche Ortsteile geschaffen werden. Das wieder kann zu einem wirtschaftlichen Aufschwung des geförderten Gebiets führen und Geschäfte oder Einrichtung in die Ortschaft ziehen.