Die Darlehensrückzahlung wird im Kreditvertrag zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart. Sie regelt die Prozedur, nach der die Rückzahlung durch den Darlehensnehmer erfolgen muss. Je nach Art des Darlehens, der Darlehenssumme und auch der gewählten Laufzeit kann die Art und Höhe der Rückzahlung variieren. Im Bereich der Baufinanzierung wird die Darlehensrückzahlung häufig zunächst nur bis zum Ende der Zinsbindung geregelt. Die Rückzahlung der daraus resultierende Restschuld wird in einer Anschlussfinanzierung wieder neu verhandelt.