Versicherungssumme im Rechtsschutz
Wählen Sie eine hohe Versicherungssumme für Ihre Rechtsschutz
Die Höhe der Versicherungssumme im Rechtsschutz variiert je nach Versicherung. Meist beträgt sie aber mindestens 150.000 Euro. Zusätzlich gibt es auch Angebote mit unbegrenzter Versicherungssumme für den Rechtsschutz. Das bedeutet, dass die Erstattungssumme im Versicherungsfall nicht begrenzt wird. Da die Kosten für Rechtsstreitigkeiten schnell in die Höhe gehen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer möglichst hohen bzw. unbegrenzten Versicherungssumme für Ihren persönlichen Rechtschutz. Da die Beiträge ohne Selbstbeteiligung sehr teuer sein können, raten wir Ihnen auch, eine Versicherungsvariante mit Selbstbeteiligung zu prüfen.
Bitte beachten Sie:
Die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme steht für jeden einzelnen Versicherungsfall zur Verfügung. Hängen mehrere Verfahren ursächlich zusammen, werden sie wie ein Verfahren behandelt.
Versicherte Personen – Wer im Rechtsschutz mitversichert ist
Als Versicherungsnehmer sind zunächst natürlich Sie selbst versichert. Wenn Sie keinen ausdrücklichen Singletarif abgeschlossen haben, sind zusätzlich auch Ihr Ehepartner und Ihre Kinder im Rechtsschutz mitversichert. Dies gilt, solange Ihre Kinder minderjährig bzw. volljährig sind, sich aber noch in der Ausbildung befinden und unverheiratet sind. Auf Ihren Wunsch wird auch Ihr nicht ehelicher Lebenspartner im Rechtschutz mitversichert.
