- Was bedeutet eigentlich Schadensfreiheitsrabatt?
- Wie kann ich meine Schadensfreiheitsklasse ermitteln?
- Mit welcher Einstufung muss ich rechnen, wenn ich noch keine eigene Kfz-Versicherung hatte?
- Ist es möglich, mein Kfz auf meine Eltern anzumelden?
- Wie wird in einer Kfz-Versicherung mein Zweitwagen eingestuft?
- Kann der Schadensfreiheitsrabatt anderer Personen auf mich übertragen werden?
Kann ich meine alte SF-Klasse bei einer Neuanmeldung übernehmen?
Arne Mulder, Marburg
Jan van Eckert,Dr. Klein
Jan van Eckert, Experte für Versicherung: Ja. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften bleibt Ihre bisherige Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) bei einer Vertragsunterbrechung bis zu sieben Jahre lang bestehen.
