zur Startseite von Dr. Klein & Co. AG

Sie fragen, Dr. Klein antwortet

Fragen an Dr. Klein

Antworten zur Kfz-Versicherung

Unsere Experten beantworten Ihre allgemeinen Fragen zur Kfz-Versicherung, dem Schadensfreiheitsratt und zu den speziellen Leistungen der Kfz Versicherung.


Sollten Sie auf unseren Seite noch eine Antwort vermissen, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular "Fragen an Dr. Klein".


Weitere interessante Informationen und Artikel finden Sie in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung und in unserem Ratgeber Sachversicherung.

Was bedeutet eigentlich Schadensfreiheitsrabatt?
Wie kann ich meine Schadensfreiheitsklasse ermitteln?
Mit welcher Einstufung muss ich rechnen, wenn ich noch keine eigene Kfz-Versicherung hatte?
Ist es möglich, mein Kfz auf meine Eltern anzumelden?
Wie wird in einer Kfz-Versicherung mein Zweitwagen eingestuft?
Kann der Schadensfreiheitsrabatt anderer Personen auf mich übertragen werden?

Kann ich meine alte SF-Klasse bei einer Neuanmeldung übernehmen?

Arne Mulder, Marburg
Experte bei Dr. Klein Jan van Eckert,
Dr. Klein

Jan van Eckert, Experte für Versicherung: Ja. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften bleibt Ihre bisherige Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) bei einer Vertragsunterbrechung bis zu sieben Jahre lang bestehen.