- Was bedeutet eigentlich Schadensfreiheitsrabatt?
- Wie kann ich meine Schadensfreiheitsklasse ermitteln?
- Mit welcher Einstufung muss ich rechnen, wenn ich noch keine eigene Kfz-Versicherung hatte?
- Ist es möglich, mein Kfz auf meine Eltern anzumelden?
- Wie wird in einer Kfz-Versicherung mein Zweitwagen eingestuft?
Kann der Schadensfreiheitsrabatt anderer Personen auf mich übertragen werden?
Frauke Eckstein, Potsdam
Jan van Eckert,Dr. Klein
Jan van Eckert, Experte für Versicherung: Ja. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist es möglich, den Schadensfreiheitsrabatt zu übertragen.
Dabei gelten in der Regel folgende Voraussetzungen:
- Der Rabatt muss von einem Verwandten 1. Grades oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stammen
- Sie müssen glaubhaft machen können, dass Sie das Auto selbst gefahren sind
- Der Rabatt kann nur in Höhe Ihrer Führerscheindauer übernommen werden
