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Schaden in der Hausratversicherung

Tipps und Hinweise für den Fall der Fälle

Gehen Sie bei einem Schaden im Rahmen der Hausratversicherung bitte folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr
  • Zeigen Sie jeden Einbruch oder Raub bei der zuständigen Polizeidienststelle an
  • Verändern Sie möglichst nichts, um keine Spuren zu verwischen
  • Lassen Sie entwendete Sparbücher und andere Urkunden sofort sperren
  • Teilen Sie bei einem Fahrraddiebstahl der Polizei Hersteller, Modell und Rahmennummer mit
  • Machen Sie eine Liste aller entwendeten Gegenstände und reichen Sie diese bei der Polizei ein
  • Melden Sie Ihrem Versicherer unverzüglich den entstandenen Schaden
  • Helfen Sie bei der Schadensfeststellung, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege vorzeigen
  • Teilen Sie Ihrem Versicherer sofort mit, wenn Sachen doch nicht gestohlen wurden

Hausratversicherung Vergleich

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