Schaden in der Hausratversicherung
Tipps und Hinweise für den Fall der Fälle
Gehen Sie bei einem Schaden im Rahmen der Hausratversicherung bitte folgendermaßen vor:
- Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr
- Zeigen Sie jeden Einbruch oder Raub bei der zuständigen Polizeidienststelle an
- Verändern Sie möglichst nichts, um keine Spuren zu verwischen
- Lassen Sie entwendete Sparbücher und andere Urkunden sofort sperren
- Teilen Sie bei einem Fahrraddiebstahl der Polizei Hersteller, Modell und Rahmennummer mit
- Machen Sie eine Liste aller entwendeten Gegenstände und reichen Sie diese bei der Polizei ein
- Melden Sie Ihrem Versicherer unverzüglich den entstandenen Schaden
- Helfen Sie bei der Schadensfeststellung, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege vorzeigen
- Teilen Sie Ihrem Versicherer sofort mit, wenn Sachen doch nicht gestohlen wurden