Umfangreich rechtsschutzversichert
Mit Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz optimal rechtsschutzversichert

Eine Rechtsschutzversicherung können Sie als Privatperson, als Arbeitnehmer und als Kfz-Fahrer abschließen. Entscheiden Sie individuell, wie umfangreich Sie rechtsschutzversichert sein möchten.
Der Privatrechtsschutz vertritt Ihre Interessen bei Kaufabschlüssen, auf Reisen, bei Handwerkerleistungen, der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder einer fahrlässigen Straftat.
Der Berufsrechtsschutz tritt bei einem Streit aus dem Arbeitsvertrag, um Bezahlung, Einstufung oder Kündigung sowie bei Disziplinarverfahren von Beamten oder Soldaten ein.
Der Verkehrsrechtsschutz schützt Sie als Kfz-Fahrer sowie als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.
Eine klassische Rechtsschutzversicherung leistet übrigens nicht bei Familienrechtsstreitigkeiten und erbrechtlichen Streitigkeiten. In diesen Bereichen werden Ihnen lediglich die Kosten für eine Beratung erstattet. Scheidungsverfahren und Baurechtsstreitigkeiten sind in der klassischen Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht versichert. Einige Versicherungsgesellschaften bieten Ihnen dazu Zusatzversicherungen an, mit denen Sie umfangreich rechtsschutzversichert sind.
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Ihnen auch kombinierte Versicherungspakete der drei Rechtsschutzvarianten an. Zusätzlich können Sie einen Rechtsschutz für Mieter- oder Wohnungs- bzw. Hauseigentümer vereinbaren.