Newsletter 2011 - Dezember
Einlagensicherung: Wer sichert aktuell wie viel ab?
„Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind.“ Dieses berühmte Zitat von Kanzlerin Angela Merkel aus dem Krisenjahr 2008 sollte den Anlegern Sicherheit bieten. Eine unbegrenzte Einlagensicherung wurde aber bisher (noch) nicht gesetzlich verankert. Wir haben die geltenden Regelungen für Deutschland, Europa und darüber hinaus für Sie aufgelistet.
Einlagenschutz in Deutschland – Sicherungsgrenze beim Bundesverband anfragen
Die überwiegende Mehrheit der nicht-staatlichen hiesigen Finanzinstitute gehört dem Bundesverband der deutschen Banken an. Dessen freiwilliger Einlagensicherungsfonds sichert das Guthaben jedes Kunden über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinaus ab, falls seine Bank in die Insolvenz muss. Für neu aufgenommene Institute beträgt die Sicherungsgrenze bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres ihrer Mitgliedschaft zunächst 250.000 Euro.
Mitte Oktober beschloss der Bankenverband, dass die Einlagensicherung ab 2015 bis 2025 schrittweise gesenkt wird. In Zahlen ausgedrückt geht die Mindestsicherung pro Kunde bis auf 437.500 Euro zurück – einen Anlagebetrag, den die Mehrheit der Kunden nicht erreichen wird. Laut des „Global Wealth Reports“ der Crédit Suisse beträgt das durchschnittliche Vermögen eines Deutschen inklusive Immobilien nur rund 146.000 Euro. Da die letztendliche Sicherungssumme vom Eigenkapital der entsprechenden Bank abhängt, wird die Mindestsicherung zudem oft deutlich überschritten werden. Geschützt werden vorher wie nachher Sichteinlagen (z.B. Girokonten), Termin- und Spareinlagen sowie Sparbriefe.
Die öffentlichen Finanzinstitute und Genossenschaftsbanken haben andere Sicherungssysteme als die privaten Banken. Bei den Sparkassen existieren beispielsweise insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen, die zusammen einen Haftungsverbund bilden. Sie springen im Notfall ein und sichern das Geld der Anleger in voller Höhe ab.
Die Einlagensicherung innerhalb und außerhalb der EU
Bei Banken, die ihren Hauptsitz im Ausland haben und nur eine Niederlassung in Deutschland besitzen, sollten Sie genauer hinschauen. Denn der Sitz der Zentrale entscheidet meist über die Regelung der Einlagensicherung.
Innerhalb der Europäischen Union beträgt die Sicherungsgrenze von Bankeinlagen seit dem 1. Januar 2011 100.000 Euro. Dieser Betrag wird pro Kunde und Bankinstitut garantiert. Nach Berechnungen der EU-Kommission deckt diese Sicherung 95 Prozent aller Einlagen innerhalb der Europäischen Union ab. Außerhalb der EU finden sich ganz unterschiedliche Einlagensicherungssysteme: In der Schweiz sind etwa Einlagen bis 100.000 Schweizer Franken (rund 80.960 Euro) abgesichert, in den USA bis zu 100.000 US-Dollar (umgerechnet 73.030 Euro).
Einzelne Anbieter erhöhen Schutz freiwillig
Einige Banken sorgen noch weiter vor und erhöhen aus freien Stücken die Einlagensicherung ihrer Kunden: Die Bank of Scotland trat extra dem Sicherungsfonds der deutschen Privatbanken bei, um ihre Kundengelder bis zu 250.000 Euro abzusichern. Zuvor unterlag die Bank der Sicherungsgrenze des britischen Einlagensicherungsfonds über 100.000 Euro.
Die Berater von Dr. Klein unterstützen Sie gerne bei der Wahl Ihrer Geldanlage. Online sehen Sie zum Beispiel im Tagesgeld Vergleich von Dr. Klein die aktuelle Höhe der Einlagensicherung aller Anbieter auf einen Blick.
