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Finanzlexikon

Invaliditätsgrad


Die Ansprüche auf Versicherungsleistungen richten sich nach dem Invaliditätsgrad in der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingtem bleibenden Verlust der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit die volle, bei Teilinvalidität zahlt sie den dem Grade der Invalidität angebrachten Teil der Invaliditätsversicherungssumme (siehe auch unter Gliedertaxe).

Die Ansprüche orientieren sich in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Einschränkungsgrad der beruflichen Fähigkeiten infolge Krankheit, Kräfteverfalls oder auch Körperverletzung. Geleistet wird meistens bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent.