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| Beleihungsauslauf |
| | 60 % |
| Zinsbindung | Sollzins | Eff. |
| 5 Jahre | 2.21 | 2.23 |
| 10 Jahre | 2.90 | 2.94 |
| 15 Jahre | 3.09 | 3.13 |
| 20 Jahre | 3.42 | 3.47 |
| 25 Jahre | 3.48 | 3.54 |
| 30 Jahre | 3.49 | 3.55 |
 *Stand:01.09.10 (freibleibend) 190.000 € Darlehensbetrag, eff. Jahreszins 2,23%.Sollzinsbindung 5J., Sollzins 2,21% (gebunden), 20460 € Zinskosten,1% Tilgung, 60% Beleihungswert. Annahmen
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Dr. Klein Newsletter, 26. April 2010 
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Bislang waren Eigenauskünfte von der SCHUFA generell kostenpflichtig: 7,80 Euro wurden dafür fällig.
Doch seit dem 1. April können Verbraucher einmal jährlich die bei der Wiesbadener Kreditauskunftei über sie gespeicherten Daten kostenlos abrufen. Sie erhalten dann die neue Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der entsprechende Antrag kann per Post, online oder persönlich in einem der SCHUFA-Servicecenter gestellt werden und gilt jeweils für das laufende Jahr.  Kostenpflichtige Services Fragen und Anmerkungen zu einer erhaltenen Eigenauskunft sind telefonisch unter 0 18 05/72 48 32 möglich. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 14 Cent pro Minute, über den Mobilfunkanbieter maximal 42 Cent pro Minute.
Unter www.meineSCHUFA.de können Verbraucher die über sie gespeicherten Informationen jederzeit online einsehen und außerdem einen E-Mail- oder SMS-Benachrichtigungsservice buchen. Der Zugang zum Internetportal der SCHUFA kostet einmalig 18,50 Euro, ist dafür aber unbefristet.
Wer die SCHUFA-Daten Dritten vorlegen muss, zum Beispiel dem Vermieter oder Arbeitgeber, benötigt eine Bonitätsauskunft. Auch dieses Dokument hat die SCHUFA neu gestaltet. Es ist nun zweiteilig, wobei der erste Teil zur Weitergabe an Dritte gedacht ist und deshalb nur die für den Vertragsabschluss relevanten Informationen enthält. Der zweite Teil des Dokuments ist für den Verbraucher selbst gedacht und enthält alle über ihn gespeicherten Daten. So will die SCHUFA den Schutz der Privatsphäre gewährleisten. Kosten dieses Service: 18,50 Euro statt bisher 7,80 Euro. Allerdings: Wer unter www.meineSCHUFA.de eine Bonitätsauskunft mit postalischer Zustellung für 18,50 Euro bestellt, erhält nicht nur diese, sondern kann sich auch kostenlos für die Nutzung des Portals registrieren.
 Was weiß die SCHUFA überhaupt? Die SCHUFA verfügt über Daten zu rund 65 Millionen Bundesbürgern. Zu ihren Kunden gehören Banken, Leasing-Gesellschaften, Stromanbieter, Mobilfunkunternehmen, Versandhändler und Wohnungsbaugenossenschaften. Neben Angaben zur Person werden Informationen über Girokonten, Kreditkarten, laufende und bereits abbezahlte Ratenkredite, Handy- oder Leasingverträge gespeichert, jeweils inklusive der Kontonummern, Kreditsummen oder Laufzeiten.
Aus allen gespeicherten Daten errechnet die SCHUFA einen Score. Dieser Wert gibt die statistische Wahrscheinlich dafür an, ob ein Kredit zurückgezahlt wird oder nicht. Gemindert wird der Score vor allem durch Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheide, eidesstattliche Versicherungen oder Privatinsolvenzen. Doch auch die Bevölkerungsstruktur, die Arbeitslosenquote, die Scheidungsrate und die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Verbrauchers fließen in die Berechnung ein. Außen vor bleiben dagegen Informationen wie sein Einkommen, Depotwerte und andere Vermögensverhältnisse.
 SCHUFA-Auskunft gründlich prüfen Die SCHUFA-Daten sind nicht immer fehlerfrei. Früher kam es häufig vor, dass Verbraucher sich bei Banken nur nach Kreditkonditionen erkundigten, die Geldinstitute der SCHUFA aber anstelle einer Konditionsanfrage eine Kreditanfrage meldeten. Wiederholte Kreditanfragen mindern im Gegensatz zu Konditionsanfragen den Score. Auch werden manchmal zum Beispiel Einträge über Ratenkredite nicht wie gesetzlich vorgeschrieben drei Jahre nach Rückzahlung des Darlehens gelöscht. So kann es passieren, dass die SCHUFA die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers schlechter bewertet, als sie tatsächlich ist.
Nutzen Sie daher unbedingt das Angebot der SCHUFA, kostenlos eine Datenübersicht nach § 34 BDSG zu erhalten, und prüfen Sie die über Sie gespeicherten Daten gründlich. Wenn Sie einen Fehler finden, sollten Sie ihn umgehend korrigieren lassen. Wenden Sie sich dazu am besten schriftlich an das nächste SCHUFA-Servicecenter und schildern ausführlich, welcher Eintrag warum falsch ist. Berichtigt werden falsche Daten jedoch nur, wenn das Unternehmen, das sie verursacht hat, eine entsprechende Meldung an die SCHUFA sendet. Daher sollten Sie sich parallel dorthin wenden.
Unverbindliche Kreditanfrage 
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