Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Ihre gesetzlichen Pflichten: Schützen Sie sich mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung vor möglichen Folgen
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherren während der Bauzeit vor Schadensersatzansprüchen, wenn dritte Personen auf Ihrer Baustelle einen Schaden erleiden.
Denn als Bauherr legt Ihnen der Gesetzgeber verschiedene Pflichten auf:
1. Verkehrssicherungspflicht
Sie müssen sich persönlich um die Verkehrssicherheit Ihres Grundstückes kümmern. Dies betrifft die Baustelle, die Zufahrt und das Materiallager.
Typische Schadenfälle:
- Ein Fußgänger oder Fahrradfahrer rutscht auf dem Gehweg oder der verschmutzten Fahrbahn aus und verletzt sich
- Das von Ihnen beauftragte Unternehmen lagert Baumaterialien ohne ordnungsgemäße Absicherung auf dem Gehweg und in der Folge entsteht ein Unfall
2. Überwachungspflicht
Sie tragen die Verantwortung, wenn Ihre Baustelle schlecht gesichert ist und andere deshalb zu Schaden kommen.
Typische Schadenfälle:
- Ein Bekannter von Ihnen wird bei der Baustellenbesichtigung von herunter fallenden Bauteilen verletzt
- Ein Kind spielt unbefugt auf Ihrer Baustelle und verunglückt in einem ungesicherten Schacht
- Bei Erdaushubarbeiten beschädigt ein Bagger einen Baum auf dem Nachbargrundstück
3. Auswahlpflicht
Als Bauherr sind Sie verpflichtet, bei der Auswahl geeigneter Baupartner und Handwerker bestimmten Sorgfaltspflichten nachzukommen – denn Sie tragen als Bauherr die Verantwortung dafür, dass die von Ihnen beauftragten Unternehmen zuverlässig arbeiten.
Auch wenn Sie Architekten, Bauunternehmen oder Handwerker beauftragt haben, entbindet Sie dies nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht. Denn Sie haben als Bauherr die Gefahrenstelle veranlasst und tragen somit die volle Verantwortung. Im Klartext heißt das: Kommt jemand zu Schaden und kann man Ihnen nachwiesen, dass Sie eine Ihrer Sorgfaltspflichten verletzt haben, haften Sie. Mit dem Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet aber auch dann, wenn Sie keine Schuld tragen und dennoch auf Schadensersatz verklagt werden. In diesem Fall übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung die Abwehr der ungerechtfertigten Schadensersatzansprüche und trägt sämtliche daraus hervorgehende Prozesskosten.
Bitte beachten Sie:
Bauvorhaben auf Ihrem eigenen Grundstück sind in der Regel in Ihrer Privathaftpflicht bis 50.000 Euro mitversichert. Informieren Sie sich dazu bitte bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Bauherrenhaftpflichtversicherung – Die Versicherung endet nach spätestens zwei Jahren
Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung zahlen Sie nur einmalig. Die Laufzeit Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung beginnt mit Ihrer einmaligen Beitragszahlung und endet entweder mit dem Schluss der Bauarbeiten oder nach maximal zwei Jahren. Ihr Vertrag läuft danach automatisch aus, ohne dass Sie kündigen müssen. Wenn Ihr Bauvorhaben länger als zwei Jahre in Anspruch nimmt, können Sie den Versicherungsschutz in der Regel problemlos erweitern.
