Auskunft SCHUFA
Nutzen Sie Ihr Recht auf eine Eigenanfrage und holen Sie sich eine Auskunft bei der Schufa
Wie jeder Bürger in Deutschland haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Auskunft von der SCHUFA über die gespeicherten Informationen zu Ihrer Person zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, diese Eigenanfrage zu nutzen, um Ihre für die Kreditvergabe wichtigen Informationen zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Denn nicht immer sind Ihre Daten korrekt bei der SCHUFA gespeichert.
So funktioniert die Auskunft bei der Schufa
Die bei der SCHUFA über Sie gespeicherten Daten können Sie einmal jährlich kostenlos abrufen. Sie erhalten dann die neue Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Den entsprechenden Antrag können Sie per Post, online unter meineSchufa oder persönlich in einem SCHUFA-Servicecenter stellen. Die Auskunft gilt jeweils für das laufende Jahr.
Auskunft Schufa: Korrektur fehlerhafter Daten
SCHUFA-Daten sind nicht immer fehlerfrei. Früher kam es zum Beispiel häufig vor, dass Banken schon das Erkundigen nach Kreditkonditionen als Kreditanfrage der SCHUFA meldeten. Manchmal werden auch Einträge über einen Ratenkredit nicht wie gesetzlich vorgeschrieben drei Jahre nach Rückzahlung des Darlehens gelöscht.
Wenn Ihre Auskunft bei der SCHUFA Fehler enthalten sollte, wenden Sie sich bitte an die zuständige SCHUFA-Geschäftsstelle. Die SCHUFA wird Ihre entsprechenden Angaben dann durch Abstimmung mit ihren Vertragspartnern prüfen. Ist eine Prüfung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht möglich, werden die möglicherweise fehlerhaften Daten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend bis zur Klärung gesperrt. Wenn die die Prüfung ergibt, dass Ihre Daten nachweislich falsch sind, werden diese berichtigt; unzulässig gespeicherte Daten werden gelöscht.
Fazit
Vor allem, wenn Sie einen Kredit aufnehmen wollen, ist es sinnvoll, Ihre persönlichen Daten bei der SCHUFA vorab selbst zu überprüfen. So können Sie sicher sein, dass Sie nicht durch eine fehlerhafte Einschätzung in Ihrer Kreditwürdigkeit benachteiligt werden.

