Der Staat fördert außer durch steuerliche Vergünstigungen (Abschreibungen) den Wohnungsbau durch laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse), zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), und Bürgschaften. Die meisten Arten der Förderung sind an bestimmte Einkommensgrenzen unter anderem gebunden. Die örtlichen Ämter für Wohnungswesen erteilen die Auskünfte.