Innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrages kann der Antragsteller schriftlich widerrufen. Der Eingang der schriftlichen Widerrufserklärung beim Versicherer oder dem Versicherungsvermittler ist wichtig für die Fristwahrung. Der Versicherungsnehmer ist auf dieses Widerrufsrecht im Antrag explizit hinzuweisen. Bei Vertragslaufzeiten unter einem Jahr besteht kein Widerrufsrecht, bei der Gewährung sofortigen Versicherungsschutzes durch den Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers und wenn der Antragsteller Vollkaufmann ist.