Der Versicherungsschutz wird durch die Unfall-Zusatzversicherung ergänzt, jedoch nur in Verbindung mit einer kapitalbildenden Renten-, bzw. Lebensversicherung oder einer Risikoversicherung, die somit als Hauptversicherung bezeichnet wird. Die vereinbare Versicherungssumme erhöht sich durch die Unfall-Zusatzversicherung bei Unfalltod.