Bei dem Rücktritt vom Darlehensvertrag handelt es sich um eine einseitige Erklärung eines Vertragspartners zur Aufhebung des noch nicht ausbezahlten Darlehensvertrages.
Ein Rücktritt geschieht seitens des Darlehensgebers, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der Abnahmefrist nicht erfüllt werden oder im nachhinein Informationen bekannt werden, die eine Kreditauszahlung nicht mehr begründen.
Von Seiten des Darlehensnehmers können vielfältige Dinge zu einem Rücktritt von einem Darlehensvertrag führen (z. B. Nichtzustandekommen des Kaufvertrages). Bei einem Rücktritt vom Darlehensvertrag durch den Darlehensnehmer steht unter Umständen dem Darlehensgeber eine Nichtabnahmeentschädigung zu.