Prinzipiell wird eine Rente ein Leben lang an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer aber vor dem Ablauf der Rentengarantiezeit, bekommen seine Hinterbliebenen für den vertraglich festgelegten Restzeitraum die zustehende Rentenleistung.
Beispiel: Die festgelegte Rentengarantiezeit beträgt 10 Jahre, der Versicherungsnehmer verstirbt aber schon nach drei Jahren, dann zahlt die Versicherung die Rentenleistung der restlichen 7 Jahre an die Hinterbliebenen.