Der Rechnungszins spielt eine entscheidende Rolle für die Kalkulation von den Lebensversicherungsbeiträgen. Er schreibt die Mindestverzinsung der Deckungsrückstellungen in der Lebensversicherung vor.
Um die Erfüllbarkeit der Verträge zu gewährleisten, muss der Rechnungszins so festgelegt werden, dass er auch bei niedrigen Kapitalmarktzinsen erzielt werden kann. Dem Versicherungsnehmer entstehen dadurch aber keine Zinsnachteile, da ihm der Unterschied zwischen Rechnungszins und dem Zinsertrag für seine Kapitalanlagen des Versicherungsunternehmens in Form der Überschussbeteiligung zugute kommt. Wie viel Garantiezins ein Versicherungsnehmer bekommt, hängt davon ab, wann er den Vertrag unterzeichnet hat:
Bei Abschluss vor 1987: 3 Prozent
Bei Abschluss 1987 bis Juni 1994: 3,5 Prozent
Bei Abschluss Juli 1994 bis Juni 2000: 4 Prozent
Bei Abschluss Juli 2000 bis Dezember 2003: 3,25 Prozent
Bei Abschluss ab Januar 2004: 2,75 Prozent
Der Rechnungszins ist eine Obergrenze. Die Versicherer dürfen auch geringere Garantien geben.