Die Rangstelle im Grundbuch bezieht sich auf die Priorität oder Reihenfolge, in der verschiedene Rechte oder Belastungen an einer Immobilie im Grundbuch eingetragen sind. Bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Rechten (Vorlasten) gibt die Rangstelle also Aufschluss über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös bedient werden. Im Allgemeinen gilt: Je niedriger die Rangstelle, desto priorisierter ist das Recht. Rangverhältnisse können auch nachträglich geändert werden.
Typischerweise haben Grundpfandrechte, wie Hypotheken oder Grundschulden, eine höhere Rangstelle als andere Belastungen, da sie normalerweise zuerst bedient werden müssen, wenn die Immobilie verkauft wird. Wenn mehrere Grundpfandrechte vorhanden sind, wird die Rangstelle normalerweise durch das Datum ihrer Eintragung bestimmt, wobei das zuerst eingetragene Recht eine höhere Rangstelle hat als später eingetragene Rechte.
Die Rangstelle im Grundbuch ist ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung von Immobilien und bei der Sicherung von Krediten durch Hypotheken oder andere Grundpfandrechte.