Bei der Nichtabnahmeentschädigung handelt es sich um das Entgelt, das bei Nichtabnahme des Darlehens zu entrichten ist. Die Nichtabnahmeentschädigung dient dem Ausgleich des Schadens, der der Bank insbesondere dadurch entsteht, dass sie die für das Darlehen vorgesehenen Mittel schon beschafft hat.
Mehr zum Thema finden Sie in unserem Artikel Nichtabnahmeentschädigung.