Bei der Erschließung handelt es sich um erforderliche Maßnahmen zur Baureifmachung eines Grundstückes. Hierzu gehören Arbeiten und Leistungen der Gemeinden für das Straßenland, den Kanal- und Straßenbau sowohl Wasser Elektrizitäts-, und Gasversorgung.
Die hierfür anfallenden Kosten (Erschließungskosten) werden normalerweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Zu den Erschließungskosten gehören z. B. Kosten für den Grunderwerb und die Freilegung der Flächen und Kosten für die erstmalige Herstellung der Einrichtung für die Entwässerung. Abwasser- und Versorgungsleitungen wie z.B. Strom, Gas, Wärme und Wasser gehören in der Regel nicht zu den Erschließungskosten. Die Gemeinde erhebt hierfür Annschlussgebühren und regelmäßige Abgaben.
Abgaben.ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeberartikel Erschließung.