Ein Energiepass muss mittlerweile beim Kauf einer Immobilie vom Verkäufer vorgelegt werden. Er beschreibt die Energieeffizienz eines Objektes anhand einer Einstufung in verschiedene Energieeffizienzklassen. Klasse A beschreibt dabei eine besonders gute Energieeffizienz, wohingegen Klasse I am unteren Ende der Skala zu finden ist. Das Dokument kann sowohl auf Basis des Energiebedarfs als auch des Verbrauchs erstellt werden. Aus einem Energiepass (oder auch Energieausweis) lassen sich bisher keinerlei Ansprüche als Käufer oder auch Mieter ableiten. Aktuell dient er lediglich der Information.