Bei dem Einheitswert handelt es sich um ein vom Finanzamt festgelegter Richtwert für Gebäude und auch Grundstücke, nach dem die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Grunderwerbssteuer, die jeweilige Vermögensteuer und auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer herausgefunden werden.
Die Erbschaftssteuer wird seit 1997allerdings auf Basis von Grundbesitzwerten ermittelt.