Gemäß § 903 BGB ist derjenige Eigentümer, der alle Rechte an dem Gut hält. Finanzierung: Der Darlehensnehmer ist Eigentümer. Der Eigentumsvorbehalt der Bank an dem finanzierten Fahrzeug erlischt erst nach Bezahlung der letzten Rate. Leasing: Die Leasinggesellschaft ist Eigentümerin am Fahrzeug.