Das Eigenheimrentengesetz ist das Regelwerk für die Eigenheimrente, die auch als Wohnriester bezeichnet wird. Wer eine Immobilie selbst nutzt, kann Entnahmen aus seinem Riesterrenten-Vertrag tätigen und damit das Darlehen abbezahlen. Die staatliche Förderung in Form der Zulagen bleibt dabei komplett erhalten, solange sich die Immobilie auch langfristig im Besitz des Geförderten befindet. Interessenten sollten hier bedenken, dass die Eigenheimrente einer nachgelagerten Besteuerung unterliegt.