Dingliche Zinsen sind oftmals Bestandteil des Eintrags einer Grundschuld, in Abteilung III des Grundbuches neben dem Grundschuldbetrag. Der Grundschuldbetrag und die Zinsen stellen hier den maximalen Sicherungsrahmen dar, den die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung geltend machen kann. Heutzutage werden von den Darlehensgebern aus Sicherheitsgründen bis zu 20 Prozent dingliche Zinsen eingetragen.
Achtung: Basis des Zahlungsanspruchs ist ebenfalls der im Darlehensbetrag festgelegte Zinssatz. Der dingliche Zins stellt die maximale Forderung des Grundschuldgläubigers (Darlehensgebers) aus dem Grundstück im Falle der Verwertung dar.