Ein Darlehensnehmer leiht sich von einer Bank, einem Unternehmen oder einer Privatperson Geld. Dabei werden in einem Darlehensvertrag sowohl die Kreditsumme als auch die Laufzeit und die Höhe der Rückzahlungsrate festgelegt. Darlehensnehmer stellen zudem Sicherheiten, um überhaupt einen Kredit zu erhalten und die Kreditzinsen zudem möglichst günstig zu gestalten.
Das Darlehen wird also vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer ausgegeben. Als Darlehensnehmer können natürliche aber auch juristische Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts vorkommen.