Bei einem Darlehensgeber handelt es sich um ein Institut (Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung) welches dem Darlehensnehmer ein Darlehen gewährt hat. Das Darlehen muss vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zurückgezahlt werden.
Ein Darlehensgeber überlässt also einem Darlehensnehmer im Normalfall Geldmittel für einen vorher vereinbarten Zeitraum. Dafür erhält er vom Darlehensnehmer neben der Rückzahlung zusätzlich Zinsen. Als Darlehensgeber können hierzulande neben Banken auch Bausparkassen auch andere Finanzdienstleister mit einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin auftreten. Wird die Kreditvergabe nicht gewerbsmäßig praktiziert, ist es auch einer Privatperson erlaubt, einen Kredit an eine andere Person zu vergeben.