Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, zum Beispiel einer Kapitalversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bei Berufsunfähigkeit entfällt hier die Beitragszahlung sowohl für die Zusatz-, als auch für die Hauptversicherung. Die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente kann auch zusätzlich abgemacht werden.