Den Vertrag zwischen Bausparer und Bausparkasse nennt man Bausparvertrag.
Hier verpflichtet sich der Bausparer, Bauspareinlagen zu erbringen, die Bausparkasse verpflichtet die Gewährung eines Bauspardarlehens.
Ein Bauspardarlehen muss zu wohnwirtschaftlichen Zwecken angewendet werden. Näheres siehe auch unter Bauspardarlehen.
Der Abschluss eines Bausparvertrages ermöglicht dem Sparer einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen, welches, abhängig von der Gesellschaft und dem abgeschlossenem Tarif, verschiedenartig hoch ausfallen kann, sich überwiegend jedoch zwischen 50 Prozent und 60 Prozent der Bausparsumme befindet.