Bei Baulasten handelt es sich um im Baulastenverzeichnis registrierte öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstücks. Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis wird vor einem Grundstückserwerb angeraten. Das Baulastenverzeichnis wird bei den Bauordnungsämtern geführt. In Bayern existiert die Baulast nicht. Durch Baulasten an Nachbargrundstücken ist es möglich, die Nutzbarkeit, bzw. Bebaubarkeit eines Grundstückes zu gewährleisten.
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