Eine Baufertigstellungsversicherung gehört für Bauherren heute fast schon zum Pflichtprogramm. In der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass ein Bauunternehmer während der Bauphase Insolvenz anmelden muss oder Pfändungen gegen diesen vollstreckt werden. Kommt es dadurch zum Baustillstand, muss der Bauherr zum einen Extrakosten für die Beauftragung anderer Bauunternehmen tragen und zum anderen zusätzliche Bereitstellungszinsen für den nicht genutzten Teil der Baufinanzierungssumme an die Bank zahlen. Eine Baufertigstellungsversicherung wird vom Bauunternehmer abgeschlossen und sichert den Bauherren finanzielle gegen die Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmers sowie gegen Schäden nach Bauende ab.