Was es bedeutet privat Haftpflicht versichert zu sein
Welche Personen sind über Sie automatisch ebenfalls privat Haftpflicht versichert? Lesen Sie hier, ob nur Ihre Kinder oder auch Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner Versicherungsschutz genießen.

Ob auch Ihre Familienmitglieder privat Haftpflicht versichert sind
Als Versicherungsnehmer haben Sie sich privat Haftpflicht versichert. Darüber hinaus sind in der Regel automatisch Ihr Ehepartner und Ihre eigenen Kinder bzw. Pflege-, Stief- und Adoptivkinder in der Privathaftpflicht mitversichert. Das gilt sowohl für minderjährige als auch volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung und ledig sind.
Auch Ihren Lebenspartner können Sie mit in den Vertrag aufnehmen. Nur bei speziellen Singletarifen sind ausschließlich Sie versichert.
Welche Schäden über die Privathaftpflicht nicht versichert sind
Sind Sie privat Haftpflicht versichert, sind in der Regel nicht alle Schäden gedeckt. Ausgeschlossen sind zum Beispiel:
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
- Schäden, die Sie selbst erleiden
- Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben bzw. im Vertrag mitversichert sind
- Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen – lediglich Mietschäden werden im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen – bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, greift die Kfz-Versicherung
Einige besondere Risiken sind in der privaten Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht enthalten. Diese werden über gesonderte Versicherungen abgesichert, wie zum Beispiel die Tierhalterhaftpflicht für Hunde- und Pferdehalter, die Bauherrenhaftpflicht, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie die Gewässerschadenhaftpflicht.